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AHO Aktuell - 28.10.2005

Geflügelpest: Ab Sonntag weitere vorbeugende Maßnahmen


Dresden (aho) - Im Freistaat Sachsen werden ab kommenden Sonntag
weitere bundeseinheitliche Maßnahmen zur Verhinderung der
Einschleppung der Klassischen Geflügelpest ("Vogelgrippe") in die
einheimischen Bestände getroffen. Hintergrund ist eine erhöhte
Risikobewertung durch den Nachweis von Influenza A H5N1 bei Wildvögeln
in Kroatien.

Die am 31.10.2005 in Kraft tretende Änderungsverordnung der
Bundesregierung dient zudem der Umsetzung von Entscheidungen der
Europäischen Kommission.

So sind ab Sonntag in Geflügelhaltungen mit Ausnahmegenehmigungen vom
Aufstallgebot Enten und Gänse von anderem Geflügel getrennt zu halten.
Außerdem dürfen diese Bestände künftig nur an für Zugvögel nicht
zugänglichen Stellen gefüttert und nicht mit Oberflächenwasser
getränkt werden. Futter und Gegenstände, mit denen Geflügel in
Berührung kommen kann, sind für Zugvögel unzugänglich aufzubewahren.

Des Weiteren gilt ein generelles Verbot von Geflügelmärkten,
Geflügelschauen, Geflügelausstellungen oder ähnlicher Veranstaltungen.
Die zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter (LÜVA)
können im Einzelfall Genehmigungen erteilen, sofern das Geflügel im
Herkunftsbestand zwei Wochen im Stall gehalten wurde und diese sowie
die klinische Gesundheit der Tiere durch eine tierärztliche
Bescheinigung belegt werden.

Gleichzeitig wird das Aufstallungsgebot für Geflügel auf empfänglichen
Vogelarten in Zoologischen Gärten erweitert. Ebenso wird die
Möglichkeit der Genehmigung von Schutzimpfungen für Vögel in Zoos
eingeräumt. Auf Grund der aktuellen Risikobewertung wird bundesweit
allerdings keine Notwendigkeit für die Durchführung derartiger
Impfungen gesehen. Darüber hinaus stehen für die in Zoologischen
Gärten gehaltenen Vögel keine zugelassene Impfstoffe in Deutschland
zur Verfügung.

Der Einsatz von Lockvögeln (Gänse-, Sumpf- und Strandvögel) zur Jagd
auf Wildvögel wird verboten.





 



 

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