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AHO Aktuell - 26.10.2005

Importverbot für Wildvögel gestattet Ausnahmen


Berlin/Brüssel (aho) - Die EU-Mitgliedstaaten haben im Ständigen
Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit (SCFCAH) den
Vorschlag der EU-Kommission zur Verhängung eines Einfuhrverbots für
Ziervögel angenommen. Mit diesen Maßnahmen zum Schutz vor einer
Ausbreitung der Vogelgrippe reagiert die EU auf einen Fall hoch
pathogener Vogelgrippe, der in der vergangenen Woche bei einem in
Quarantäne gehaltenen Vogel im Vereinigten Königreich festgestellt
wurde. Das Einfuhrverbot gilt für in Gefangenschaft gehaltene lebende
Vögel (außer Geflügel), die zu kommerziellen Zwecken importiert
werden.

Die jüngsten Entscheidungen sehen einige Ausnahmeregelungen vor. So
dürfen Vögel zwischen anerkannten Zoos und ähnlichen Einrichtungen
befördert werden. Bruteier von anderen Vögeln als Geflügel dürfen zur
Verwendung in zugelassenen Brütereien dann eingeführt werden, wenn
ihre Schale bei der Einfuhr desinfiziert wird oder wenn die Eier an
Zoos versandt werden. Was die Mitführung von Vögeln durch ihre
Besitzer betrifft, so können die Mitgliedstaaten die Einfuhr von bis
zu fünf Vögeln aus Drittländern erlauben, sofern diese Tiere in
zugelassenen Drittländern 30 Tage in Quarantäne gelebt haben.
Andernfalls müssen sie im Bestimmungsmitgliedstaat 30 Tage lang in
Quarantäne gehalten werden. Auch Vögel, die gegen Vogelgrippe geimpft
oder während einer 10-tägigen Isolation negativ auf Vogelgrippe
getestet wurden, können mitgeführt werden. In Norwegen, der Schweiz,
Liechtenstein, Andorra, Island, Grönland, auf den Färöer-Inseln und in
San Marino gelten keine derartigen Beschränkungen für die Mitführung
von Vögeln.

Die getroffenen Entscheidungen werden bis zum 30. November 2005
gelten. Dann wird der SCFCAH die Lage erneut überprüfen.




 



 

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