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AHO Aktuell - 24.10.2005

Lichtenstein: Sofortmassnahmen gegen Klassische Geflügelpest


Vaduz (aho) - Die Regierung von Lichtenstein hat heute (24. Oktober
2005) eine Verordnung über vorsorgliche Sofortmassnahmen zur
Verhinderung der Einschleppung der Klassischen Geflügelpest
(Vogelgrippe) erlassen. Die Verordnung verfolgt das Ziel, die
Einschleppung der Klassischen Geflügelpest in die liechtensteinischen
Geflügelbetriebe zu verhindern. Zu diesem Zweck enthält die Verordnung
ein Auslaufverbot für Hühnervögel, Schwimm- und Laufvögel, eine
Registrierungspflicht für alle Geflügelhaltungen und ein
Ausstellungsverbot.

Die Maßnahmen sind befristet bis zum 15. Dezember 2005 und entsprechen
den Bestimmungen der gleichlautenden schweizerischen Verordnung, die
ebenfalls am 25. Oktober 2005 in Kraft tritt. Die Pflicht zur Haltung
in geschlossenen Haltungssystemen verhindert die Ansteckung durch
Vögel, die mit der Vogelgrippe infiziert sind. Ausnahmebewilligungen
sind im Einzelfall unter flankierenden Sicherheitsvorkehrungen und
periodischen Kontrollen möglich. Die Registrierungspflicht aller
Geflügelhaltungen zielt darauf ab, im Seuchenfall möglichst rasch die
nötigen Maßnahmen ergreifen zu können. Das Verbot der Geflügelmärkte
und -ausstellungen, die ein hohes Risiko für die Ausbreitung einer
Seuche darstellen, bildet eine weitere Maßnahme, um deren Ausbruch a
priori zu verhindern. Die vorübergehende Einschränkung der
Freilandhaltung aufgrund dieser Verordnung hat keinen Einfluss auf
die Beitragsberechtigung nach der Abgeltungsgesetzgebung.

Das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen informiert die
Geflügelhalter demnächst an einer Informationsveranstaltung.



 



 

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