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AHO Aktuell - 21.10.2005

Geflügelpest: Die Stadt Leverkusen informiert zur Aufstallungspflicht für Geflügel


Leverkusen (aho) - Bezüglich der Geflügelpest hat sich eine neue Lage
dadurch ergeben, dass in der Nähe von Moskau ein erster Verdachtsfall
auf Vogelgrippe Virus H5N1 bei Geflügel im europäischen Teil Russlands
aufgetreten ist. In Folge dessen hat das Friedrich - Löffler -
Institut das Einschleppungsrisiko des hochpathogenen Virustyp durch
Zugvögel jetzt als "mäßig bis hoch" eingestuft. Damit ergibt sich ein
neuer Handlungsbedarf im Hinblick auf Zugvögel. Zudem gibt es weitere
Verdachtsfälle im rumänischen Donaudelta.

Aufgrund dieser neuen Lage wird am 22. Oktober eine geänderte
Eilverordnung in Kraft treten, die eine bundesweite Aufstallung aller
Geflügel beinhaltet. Nach dieser Geflügelpestschutzverordnung besteht
die Aufstallungspflicht auch für Hobby- und Rassegeflügel. Alle
Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel,
Wachteln, Enten und Gänse dürfen ab dem 22. Okotber bis einschließlich
15. Dezember nur noch in geschlossenen Ställen gehalten werden.

In Ausnahmefällen unter bestimmten Voraussetzungen besteht die
Möglichkeit außerhalb geschlossener Ställe Geflügel zu halten, wenn
die Tiere unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge
gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von
Vögeln gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden. Es ist dann
allerdings eine mindestens monatliche klinische tierärztliche
Untersuchung des Geflügels incl. Dokumentation und die Untersuchung
des Geflügels durch Entnahme von Blutproben erforderlich. Zuvor ist
eine Anmeldung dieser von der Unterbringung in geschlossenen Ställen
abweichenden Haltung beim Veterinäramt erforderlich.

Sinn dieses strikten Einsperrens in geschlossenen Ställen ist die
Verhinderung einer Infektion des Hausgeflügels durch direkten Kontakt
mit Wildvögeln oder durch indirekte Übertragung durch Ausscheidungen,
Federn oder Staub von evtl. das Grippevirus tragenden Wildvögeln.

Grundsätzlich besteht nach Meinung der Stadt Leverkusen nach wie vor
kein Anlass zur Panik und nach wie vor ist es dringend erforderlich,
dass jeder Geflügelhalter, der dies bisher noch nicht getan hat, beim
Veterinäramt sein Geflügel umgehend meldet.




 



 

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