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AHO Aktuell - 20.10.2005

Geflügel muss bundesweit komplett in den Stall


Hannover (aho) - Nachdem gestern Abend bekannt wurde, dass auch in
der Nähe von Moskau Geflügel mit Geflügelgrippeerregern identifiziert
worden ist, gilt ab Sonnabend für die gesamte Bundesrepublik bis zum
15. Dezember ein komplettes Aufstallungsgebot. Darauf verweist das
Niedersächsische Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Wer Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane,
Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse) gewerblich oder privat hält,
muss dafür Sorge tragen, dass diese ab Sonnabend, den 22.10.2005, im
Stall sind. Diese Regel gilt unabhängig von der Bestandsgröße, das
heißt auch kleine Haltungen sind davon betroffen, betont das
Ministerium in einer Pressemitteilung.

Das Friederich-Loeffler-Institutes (Riems) hat in einer neuen
Risikobewertung die Gefahr einer möglichen Einschleppung durch
Zugvögel jetzt als mäßig bis hoch eingestuft. Diese Maßnahmen sind
erforderlich, um das Risiko für die deutschen Geflügelbestände zu
reduzieren. Hiermit wird laut Ministerium das bisherige regionale
Stallhaltungsgebot, das in Niedersachsen seit 15. September galt,
ersetzt. Sofern die Haltung in geschlossenen Ställen nicht möglich
ist, sind anderweitige Schutzvorrichtungen, wie z. B. ein
überstehendes Dach sowie Seitenbegrenzungen, die das Eindringen von
Vögeln unterbinden, erforderlich. In diesem Fall muss ein Tierarzt
diesen Bestand monatlich kontrollieren, diese Form der Haltung muss
der zuständigen Veterinärbehörde des Landkreises mitgeteilt werden.
Die Veterinärbehörden können im begründeten Einzelfall darüber hinaus
weitere Ausnahmen genehmigen. In diesem Fall muss der Geflügelhalter
zusätzlich eine Stichprobe seines Bestandes mindestens ein Mal auf
Influenza Viren untersuchen lassen.

Fragen zu Einzelheiten beantworten die zuständigen Veterinärbehörden
in den Landkreisen.


 



 

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