Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 19.10.2005

Vogelgrippe: Stallpflicht für Geflügel entlang des Rheins


Mainz (aho) - Auch wenn das Risiko der Einschleppung der Geflügelpest
(Vogelgrippe) durch den Vogelzug derzeit als gering eingeschätzt wird,
wird Rheinland-Pfalz als Vorsorgemaßnahme kurzfristig die so genannte
"Aufstallung" (abgeschirmte Unterbringung von Geflügel) entlang der
Vogelrastplätze anordnen. Wie die rheinland-pfälzische
Umweltministerin Margit Conrad mitteilt, macht Rheinland-Pfalz damit
im Rahmen des Ermessens von den nach der EU-Entscheidung möglichen
Vorsorgemaßnahmen Gebrauch. Dies hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe,
die heute getagt hat, beschlossen und darüber hinaus, dass
überregionale Geflügelmärkte und -schauen nur unter bestimmten
Bedingungen stattfinden dürfen.

Von der Anordnung betroffen sind die vom Vogelflug berührten Gebiete
entlang des Rheines von Bingen bis in die Gegend um Germersheim sowie
der Rhein bei Neuwied. Außerdem Gebiete um den Laacher See und die
Westerwälder Seenplatte. In diesen Gebieten sind Gänse und Enten
getrennt von anderem Geflügel zu halten.

Rheinland-Pfalz hat laut Umweltministerium auf den Ausbruch der
Geflügelpest in Osteuropa umgehend mit verstärkten Importkontrollen
auf dem Flughafen Hahn reagiert und zwar durch Kontrollen der
Veterinärbehörden und, bei Bedarf, gemeinsam mit den mobilen
Kontrollgruppen des Zolls. Ziel war es, frühzeitig die mögliche Gefahr
einer Einschleppung der Tierseuche zu erkennen und eine Ausbreitung zu
verhindern.

Daneben wurde ein Monitoring-Programm für Wild-Geflügel aufgelegt, um
mögliche Gefahren durch Einschleppung der Geflügelpest zu erkennen.
Bisher wurden 127 Proben untersucht, alle mit negativem Ergebnis.




 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de