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AHO Aktuell - 19.10.2005

Saarland: Freilandverbot für Geflügel im Saarland ab Samstag


Saarbrücken (aho) - "Nachdem das Vogelgrippe-Virus nunmehr
Griechenland und damit die EU erreicht hat, ist eine bundesweite
Aufstallung von Geflügel zum Schutz vor einer Ausbreitung des
Vogelgrippe-Virus in Deutschland unumgänglich", so der saarländische
Gesundheitsminister Josef Hecken heute in einer Pressemitteilung.

"Ein Alleingang des Saarlandes hätte keinen Sinn gemacht. Jetzt wo
faktisch alle Bundesländer an einem Strang ziehen und entweder eine
komplette Aufstallung oder eine solche in Risikogebieten angeordnet
haben, können wir erfolgreich den Ausbruch der Geflügelkrankheit
verhindern".

Auch wenn das Saarland nicht auf den großen Routen der Zugvögel liege
und der Vogelflug derzeit von Nord nach Süd verlaufe, sollten alle
möglichen Risiken ausgeschlossen werden. Bei Zugrundelegung von 25-
bzw. 50 km-Radien um Rastplätze an größeren Flüssen und Biotopen
ergibt sich ein nahezu landesweites Infektionsrisiko durch Wildvögel.
Deshalb macht eine Abgrenzung nach Risikogebieten bei uns auch wenig
Sinn, da ohnehin das ganze Land betroffen wäre.

Der saarländische Gesundheitsminister bekräftigte deshalb die
Zielsetzung einer möglichst einheitlichen Vorgehensweise für ein
bundesweites Aufstallungsgebot. Die Stallpflicht ist bis zum Ende des
Vogelfluges Mitte Dezember befristet. Vor der Zugvogelwanderung im
Frühjahr sollte auf der Grundlage neuer Risikobewertungen entschieden
werden, ob eine nochmalige Aufstallung erforderlich sei. Das
Aufstallungsgebot gilt ab Samstag, 22.10.2005. Ab diesem Tag gelten
auch die weiteren schärferen bundesrechtlichen Maßnahmen. Betroffen
von der Stallpflicht ist nach Angaben von Gesundheitsminister Josef
Hecken jede Art von Haus- und Zuchtgeflügel, wie z. B. Hühner, Gänse,
Enten oder Puten, nicht hingegen Tauben. Verstöße werden dem Minister
zufolge in den ersten Tagen noch nicht geahndet. Ziel sei es vielmehr,
die rund 5.000 Geflügelbesitzer mit ihren rund 250.000 Hühnern,
Gänsen, Enten und Puten im Saarland zu beraten und ihnen die
Möglichkeit zu geben, sich auf die neue Lage einzustellen. Ausgenommen
von der neuen Regelung sind Zier- und Heimvögel (z. B. Kanarienvögel,
Papageien etc.). Verbraucherschutzbelange sind auf Grund des kurzen
Zeitraums der Stallpflicht nicht berührt: Freilandeier dürfen deshalb
weiterhin als solche verkauft werden, auch wenn sich die ansonsten
freilaufenden Hühner vorübergehend im Stall befinden. Auch sollte auf
Geflügelschauen im Saarland verzichtet werden, um größere
Tieransammlungen und damit ein erhöhtes Infektionsrisiko zu
verhindern. Die übrigen Schutzmaßnahmen

- Kontrollen am Flughafen Ensheim
- Blutabnahme bei Geflügel
- Beobachtung des Vogelfluges durch Ornithologen
- Importverbot

gehen weiter. "Es gilt nach wie vor: kein Anlass zur Panik. Wir passen
auf und tun alles, um die Übertragung vorzubeugen. Und zudem verlassen
wir uns nicht allein darauf, sondern treffen alle erdenklichen
Vorbereitungen zum Schutz von Menschen, damit wir beim heute noch
unwahrscheinlichen Ausbruch einer Pandemie gerüstet sind. Die Gefahr
ist erkannt und alle zuständigen Stellen sind bemüht, alles zu tun, um
sie abzuwenden".

Hinweis

Infektionen des Menschen mit Influenzaviren des Geflügels sind selten;
lediglich bei sehr nahem Kontakt zu kranken Tieren kann es zu einer
Infektion kommen. Der Erreger wird vor allem durch Kot und Sekrete
übertragen. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch wurde bisher nicht
bestätigt. Der Verzehr von ausreichend erhitztem bzw. gekochtem
Geflügelfleisch oder -produkten ist unbedenklich.



 



 

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