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AHO Aktuell - 19.10.2005

Hessen: Freilandhaltung in Zugvogel-Risikogebieten ist ab sofort verboten


Wiesbaden (aho) - "In dem gestern entschiedenen einheitlichen Vorgehen
der Länder und des Bundes sind unsere Vorstellungen zur Abwehr der
Vogelgrippe umgesetzt worden", sagte Umweltminister Wilhelm Dietzel
heute in Wiesbaden. "Im Vorgriff auf zu erwartende Eilverordnung des
Bundes, die für das kommende Wochenende erwartet wird, werden noch
heute folgende Maßnahmen per Erlass angeordnet: Die
Freilandhaltung in Risikogebieten wird verboten und ist ab
sofort umzusetzen. In Fällen, in denen eine Aufstallung nicht möglich
ist, können die Ämter für Veterinärwesen Ausnahmegenehmigungen
erteilen."

Hessen hat vorerst zehn solcher Zugvögelrastgebiete definiert.
Betroffen sind derzeit die kreisfreien Städte Wiesbaden, Frankfurt am
Main, Offenbach und Kassel sowie einzelne Gemeinden im Wetteraukreis,
im Kreis Groß-Gerau, Bergstraße, Main-Kinzig-Kreis, Landreis
Offenbach, Rheingau-Taunus-Kreis, Main-Taunus-Kreis, im Landkreis
Gießen, Landkreis Kassel, Landkreis Marburg-Biedenkopf und im
Landkreis Waldeck-Frankenberg.

Die Eilverordnung des Bundes sieht auch vor, dass überregionale
Geflügelausstellungen, -märkte und ähnliche Veranstaltungen nur noch
unter strengen Auflagen möglich sind. Somit bleiben Lokalschauen und
Kreisschauen weiterhin ohne besondere Auflagen möglich. "Unser Ziel,
illegale Einfuhren zum Verkauf auf Märkten und Börsen zu unterbinden,
wurde damit erfüllt", so Dietzel abschließend.



 



 

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