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AHO Aktuell - 19.10.2005

Bundesweite Maßnahmen gegen die Vogelgrippegefahr


Hannover (aho) - Nach dem gestrigen Treffen von Vertretern der
Veterinärbehörden der Bundesländer in Bonn wird nun neben
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern auch in
den restlichen Bundesländern ein Stallhaltungsgebot für besondere
Risikoregionen erlassen. Besondere Risikoregionen sind solche Gebiete,
in denen Zugvögel, insbesondere Wassergeflügel aus Zentralasien,
Ostasien, aus Gebieten um das Kaspische Meer oder um das schwarze Meer
erfahrungsgemäß rasten, die den Vogelgrippenvirus einschleppen
könnten.

Der niedersächsische Minister für den ländlichen Raum, Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hans-Heinrich Ehlen begrüßt die
Einigung: "Ich sehe den Kurs, den wir in Niedersachsen mit unserem
Stallhaltungsgebot, der so genannten "Aufstallung", seit 15. September
fahren, bestätigt. Wir haben für Niedersachsen nach der EU-Rechtslage
und in Anbetracht der aktuellen Risikolage bereits das Bestmögliche
getan."

Für ein komplett landesweites Stallhaltungsgebot sieht der Minister
im Einklang mit den anderen Bundesländern derzeit keine Notwendigkeit:
"Wir haben die EU-Vorgaben zu beachten, die von einem
risikoorientierten Ansatz sprechen. Die von dem Stallhaltungsgebot
betroffenen Risikogebiete wurden von unseren Fachleuten schon Anfang
September festgelegt. Die anderen Länder, die dies noch nicht getan
haben, werden das nun nachholen."

Für ein generelles Verbot von Geflügelmärkten, -schauen, u.ä. sieht
der Minister derzeit keine Grundlage: "Wir haben bereits ein EU-weites
Importverbot aus den von der Vogelgrippe betroffenen Ländern, so dass
etwaige infizierte Tiere gar nicht zu uns auf die Märkte gelangen
können. Stattdessen haben wir für solche Veranstaltungen besondere
Überwachungs- und Hygieneauflagen, die jetzt noch verstärkt werden."

In den nächsten Tagen wird eine EU-Entscheidung erlassen, deren
Umsetzung von der Bundesregierung im Wege einer Eilverordnung auf die
Bundesländer delegiert werden wird. Die Bundeseilverordnung wird
voraussichtlich am Montag in Kraft treten und bis zum 15. Dezember
gelten. Unter anderem müssen Tiere, die auf überregionalen
Geflügelmärkten, -schauen u.ä. ausgestellt werden sollen, 14 Tage
vorher nur noch in Ställen gehalten werden und der ausstellende
Betrieb muss eine tierärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
vorweisen.

Grundsätzlich müssen schon nach bisheriger Rechtslage alle
Geflügelmärkte, -schauen u.ä. bei der zuständigen Veterinärbehörde
angezeigt werden. Überregionale Geflügelmärkte werden unter besonderen
Beschränkungen vom Landesamt für Verbraucherschutz genehmigt.



 



 

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