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AHO Aktuell - 18.10.2005

Vogelgrippe: Bund und Länder einigen sich auf risikoorientiertes Aufstallen


Berlin / Bonn / München (aho) - Die Tierseuchenexperten des Bundes
und aller Bundesländer haben sich heute in Bonn nach einer Mitteilung
des Bundesverbraucherschutzministerium darauf geeinigt, die Gebiete
auszuweisen, in denen risikoorientiert die Aufstallung des Geflügel
angeordnet werden soll. Damit folgen Bundes- und alle Landesbehörden
einer Entscheidung der EU-Kommission vom 14. Oktober 2005, nach der
zuständigen Behörden in den Mitgliedsstaaten, an Hand eines
einheitlichen Risikorasters, solche Gebiete festlegen sollen. Dies
betrifft in der Regel Regionen, in denen Vogelrastplätze und
Feuchtgebiete liegen und in denen der Kontakt zwischen Wildvögeln und
Hausgeflügel kaum zu vermeiden ist. Diese regionalisierte Maßnahme
ist erforderlich obwohl es einen systematischen Vogelzug aus den
Seuchengebieten nach Europa derzeit nicht gibt. Ein Risiko für den
Einflug von Einzeltieren und kleinen Gruppen aus Seuchengebieten in
Russland, Rumänien und der Türkei ist jedoch nicht auszuschließen. In
Fällen, in denen eine Aufstallung nicht möglich ist, ist das Geflügel
durch Zäune und Netze abzuschotten.

Der Vertreter Bayerns hatte erläutert, dass nach Ausweisung der
Risikogebiete in seinem Bundesland, entschieden worden sei, die
Aufstallung für ganz Bayern anzuordnen, da bei der Anwendung eines
für notwendig erachteten Radius um die Gebiete fast das ganze
Bundesland betroffen sei. Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und
Mecklenburg-Vorpommern kündigten an, dass die bereits festgelegten
Aufstallungsgebiete im Wesentlichen beibehalten würden,
möglicherweise noch geringfügige Anpassungen vorgenommen würden.

Das Bundesverbraucherschutzministerium rechnet damit, dass die
Bundesländer diese Maßnahmen im Verlauf dieser Woche umsetzen.



 



 

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