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AHO Aktuell - 18.10.2005

Landkreis Waldshut: Allgemeinverfügung über Schutzmaßnahmen gegen Geflügelpest


Waldshut-Tiengen (aho) - Das Landratsamt des Landkreises Waldshut hat
in den Zeitungsausgaben vom 18.10.2005 landkreisweit eine
Allgemeinverfügung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum
Baden-Württemberg vom 05.10.2005 bekannt gemacht. Damit gelten ab
Mittwoch, den 19.10.2005 für Geflügelhalter folgende Schutzmaßnahmen:

Wer Geflügel (Hühner, Perlhühner, Puten, Enten, Gänse, Fasane,
Rebhühner, Laufvögel (Nandu, Strauß)) hält, muss dies beim
Veterinäramt anzeigen. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Hobbyhalter
und Kleinhalter, d.h. selbst die Haltung nur eines der oben genannten
Tiere muss gemeldet werden. Damit soll das Veterinäramt im Seuchenfall
einen Überblick über die vorhandenen Geflügelbestände erhalten.

Um ein Übertragungsrisiko der Geflügelpest von bei uns überwinterndem
wildlebendem Wassergeflügel (Wildenten, Wildgänse) auf Hausgeflügel zu
vermeiden, wurde in der gestern veröffentlichten Allgemeinverfügung
verfügt, dass Hausgeflügel nicht mehr im Freien gefüttert werden darf
und nicht mehr an Oberflächengewässern (See, Bachläufen) gehalten
werden darf, an dem sich auch wildlebende Wassergeflügel aufhalten
können. Des weiteren sind die Ausläufe für Hausgeflügel ausbruchsicher
einzuzäunen. Sollte sich die Seuchenlage weiter verschärfen, kann eine
Stallhaltung für das Hausgeflügel angeordnet werden. Die
Geflügelhalter werden in der Allgemeinverfügung darauf hingewiesen,
dass sie bereits jetzt im Vorfeld entsprechend Sorge dafür tragen
müssen, dass eine Aufstallung jederzeit möglich ist.

Halter von großen Beständen, die über 100 Geflügel im Auslauf oder in
Freilandhaltung halten, müssen im Zeitraum vom 15. Oktober bis 15.
Dezember Blutuntersuchungen auf Geflügelpest durchführen lassen. Pro
Hühnerbestand sind 10 Blutproben erforderlich. Diese können bei der
Schlachtung oder Tötung vom Haustierarzt, Geflügelgesundheitsdienst
oder Veterinäramt entnommen werden und sind für die Geflügelhalter
kostenfrei. Derzeit sind dem Landratsamt ca. 650 Geflügelhalter
bekannt. Davon sind 12 Auslauf- bzw. Freilandhaltungen mit über 100
Tieren. Nur für Auslauf- bzw. Freilandhaltungen mit über 100 Tieren
gilt derzeit die Untersuchungspflicht.

Das Landratsamt - Veterinäramt und Gesundheitsamt - wird die jeweils
erforderlichen Maßnahmen unverzüglich treffen.



 



 

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