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AHO Aktuell - 18.10.2005

Ekelfleischskandal: Erste Abnehmerfirmen identifiziert +++ Landesbehörden informiert


München (aho/lme) - Bei der Rückverfolgung der als
lebensmitteltauglich umdeklarierten K3-Schlachtabfälle gibt es trotz
aller Schwierigkeiten Fortschritte, teilte Bayerns
Verbraucherschutzminister Werner Schnappauf heute in München mit. Bei
den seit Freitag eingeleiteten Ermittlungen konnten weitere
Abnehmerfirmen ausfindig gemacht werden. Nach dem derzeitigen Stand
der Ermittlungen wurden genussuntaugliche Schweineschwarten aus der
Schweiz eingekauft, auf den Begleitpapieren als
''lebensmitteltauglich'' umdeklariert und an einen Gelatine-Hersteller
in Rheinland-Pfalz verkauft. Namen und Anschrift der ermittelten Firma
ist den rheinland-pfälzischen Vollzugsbehörden bereits gestern mit der
Bitte mitgeteilt worden, die Rückholaktion weiter zu betreiben.
Derzeit gibt es laut Pressemitteilung keine Erkenntnisse, dass die
Ware in Bayern zwischendeponiert wurde. Es ist vielmehr davon
auszugehen, dass die Ware auf den Lkws direkt zum außerbayerischen
Abnehmer verbracht und auf der Fahrt die Begleitpapiere gefälscht
wurden.

Darüber hinaus konnte laut bayerischem Verbraucherschutzministerium
ermittelt werden, dass K3-Geflügelkarkassen aus Österreich an einen
kleinen niederbayerischen Geflügelproduktehersteller in Gangkofen, die
Firma Rottaler Geflügelprodukte GmbH geliefert wurden. Aus dem
gelieferten Material wurde im Produktionszeitraum vom 15.12.2004 bis
24.02.2005 ''Hühnerklein'' und ''Hühnersuppentopf'' hergestellt. Die
Produkte werden unter dem Handelsnamen Gelha-Hühnerklein und
Gelha-Hühnersuppentopf vertrieben und haben eine Haltbarkeit von 18
Monaten. Nach gegenwärtigem Erkenntnisstand des
Verbraucherschutzministeriums sind sie an Abnehmerfirmen in
Sachsen-Anhalt, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern,
Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Thüringen und
Baden-Württemberg geliefert worden.

Den entsprechenden Landesbehörden und dem
Bundesverbraucherschutzministerium wurden die entsprechenden Daten
(Produktionsdatum, Rechnungsdatum, Chargen-Nummer der ausgelieferten
Ware) mitgeteilt, teilt das Ministerium mit.

Im zweiten bayerischen (oberfränkischen) Betrieb, der ebenfalls im V
erdacht steht, K3-Material aus Deggendorf bezogen zu haben, wird
derzeit noch ermittelt. Es ist die Einlassung gemacht worden, dass
Material aus Deggendorf nicht tatsächlich geliefert worden sei,
sondern lediglich ein Zwischenhandel statt fand. Bei der Razzia am
Montag waren jedoch 4 Tonnen K3-Material in einem für Lebensmittel
zugelassenen Kühlraum vorgefunden und beschlagnahmt worden. Das
Material stammte nicht aus Deggendorf, sondern war vielmehr für
Deggendorf bestimmt.

Um den künftigen Missbrauch mit K3-Material einzudämmen, forderte
Verbraucherschutzminister Schnappauf eine Verschärfung der
EU-Bestimmungen. Allein in Bayern fallen jährlich 400.000 Tonnen sog.
K3-Material an, das frei im Binnenmarkt der EU gehandelt werden darf.
In der EU ist von rund 14 Mio. Tonnen K3-Material pro Jahr auszugehen.
Bislang gibt es für den Handel in der EU weder ausreichende
Vorschriften für einheitliche Begleitpapiere noch für eine klare und
deutliche Kennzeichnung von Dokumenten, Transportbehältern oder des
K3-Materials selbst. Schnappauf hat deshalb bereits am kommenden
Donnerstag Vertreter der Veterinärbehörden, des Fleischverbands, des
Bauernverbands und der Lebensmittelchemie zu einer Expertenrunde
geladen, um aus dem aktuellen Lebensmittelskandal
Verbesserungsvorschläge abzuleiten, die künftigen Missbrauch
verhindern sollen.

Über die Übrigen, nicht in Bayern verarbeiteten K3-Materialien sind
die zuständigen Behörden in den anderen Ländern bzw. im EU-Ausland
unterrichtet worden mit der Bitte, ebenfalls die Rückverfolgung zu
betreiben.



 



 

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