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AHO Aktuell - 17.10.2005

Aktuelle Schutzmaßnahmen des Landes Hessen vor der Vogelgrippe


Wiesbaden (aho) - "Nachdem das Vogelgrippevirus in der Türkei und in
Rumänien nachgewiesen worden ist, hat Hessen seine Maßnahmen zum
Schutz vor der Tierseuche ausgeweitet, insbesondere die Kontrollen am
Frankfurter Flughafen. Darüber hinaus hat Hessen alles für ein
risikodefiniertes, regionales Aufstallungsgebot von Geflügel
vorbereitet", sagte Verbraucherschutzstaatssekretär Karl-Winfried Seif
heute in Wiesbaden. Hessen werde aber die gemeinsame Konferenz der
Tierseuchenexperten aller Länder und des Bundes am Dienstag abwarten,
bevor eine hessische Anordnung in Kraft trete.

"Wir plädieren unbedingt für ein bundesweit einheitliches Vorgehen",
betonte Seif. Es müsse darum gehen, die Gefahr für die
Geflügelhaltungen so gering wie möglich zu halten, ohne in Panik zu
verfallen. Vor allem müssten diese Entscheidungen risikoorientiert und
frei von ideologischen Hintergründen getroffen werden.

"Sollte es am Dienstag kein gemeinsames Ergebnis geben", so
Staatssekretär Seif, "wird Hessen unverzüglich in den definierten
Risikogebieten ein Aufstallungsgebot anordnen. In Hessen liegen
Zugvögel-Risikogebiete vor allem in Südhessen, in geringerem Umfang in
Mittel- und Nordhessen." Das Aufstallungsgebot in den Risikogebieten
wird durch ein hessenweites Verbot der Fütterung und Tränkung im
Außenbereich ergänzt. Darüber hinaus muss in ganz Hessen die
Auslauffläche eingezäunt und sichergestellt werden, dass die Tiere
keinen Zugang zu einem Gewässer haben, erläuterte Seif.

Außerdem soll ein hessenweites Verbot von Geflügelausstellungen,
-märkten und ähnlichen Veranstaltungen erlassen werden, da Experten
hier vor allem eine Gefahr durch illegal eingeführte Vögel sehen.
Ausnahmen kann es für auf Kreisebene beschränkte Veranstaltungen
geben. Auch für Tauben gebe es derzeit keine Beschränkungen, da von
Tauben nach wissenschaftlichen Erkenntnissen keine akute
Übertragungsgefahr ausgehe.

Der Staatssekretär wies darauf hin, dass Hessen zum Schutz vor der
Vogelgrippe bereits die Meldepflicht von Geflügelhaltern bei ersten
Verdachtshinweisen verschärft habe und verstärkte
Stichprobenkontrollen im Reiseverkehr am Frankfurter Flughafen und
durch mobile Kontrollgruppen an Bahnhöfen und internationalen
Busbahnhöfen von Reisenden aus Risikogebieten gemeinsam mit den
Zollbehörden und der Polizei durchführe. Dafür sei das
Kontrollpersonal an der Tierärztlichen Kontrollstelle beim Flughafen
Frankfurt deutlich verstärkt worden.

Zum Schutz vor der Vogelgrippe wurden außerdem Hausgeflügelbestände
mit Freilandhaltung verpflichtet, die Bestände durch
Blutprobenentnahmen auf das Vorhandensein von Antikörpern zu
untersuchen, betonte Seif und weiter: "Zu unserem Frühwarnsystem
gehört auch das Wildvogelmonitoring in ausgewiesenen Regionen in
Hessen, wo mehr als 600 Proben durch Jäger und Ornithologen in enger
Zusammenarbeit mit der Staatlichen Vogelschutzwarte Frankfurt und dem
Hessischen Landeslabor durchgeführt und beprobt werden." Hinzu komme
ein passives Wildvogelscreening durch Untersuchung tot aufgefundener
Wildvögel durch Naturschutzverbände, Berufsfischer und die
Jägerschaft.

Seif hob auch die Vereinbarung des Landes Hessen vom August diesen
Jahres mit dem Hessischen Geflügelwirtschaftsverband über eine enge
Zusammenarbeit im Falle einer Tierseuche hervor und die Begehung aller
Großanlagen in Hessen hinsichtlich der Bewertung von Maßnahmen im
Rahmen der Tierseuchenbekämpfung durch Mitarbeiter der Tierseuchen
Task Force Hessen.




 



 

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