Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 17.10.2005

Alleingang: Freilandverbot für bayrisches Geflügel ab Mittwoch


München (aho) - Das Freilandverbot für Geflügel in Bayern zum Schutz
vor der Vogelgrippe tritt bereits an diesem Mittwoch in Kraft.
Unabhängig davon, wie die Entscheidung der anderen Bundesländer
ausfalle, werde Bayern die Stallpflicht bereits jetzt anordnen, sagte
der Sprecher des Umweltministeriums, Roland Eichhorn, am Montag in
München. Ursprünglich sollte die Regelung erst einige Tage nach einer
Konferenz der Tierseuchenexperten am Dienstag in Kraft treten. Auch
eine Umsetzung des von Brüssel und Berlin empfohlenen
risikoorientierten Aufstallungsgebots führe in Bayern zu einer
landesweiten Stallpflicht. In Bayern gäbe es 16 große Rastplätze der
Zugvögel. Bei Zugrundelegung von 25- bzw. 50 km-Radien ergäbe sich ein
nahezu landesweites Infektionsrisiko durch Wildvögel.

Geflügelhalter in Bayern, die ihre freilaufenden Tiere noch nicht in
dieser Woche in Käfige sperren können, müssen zunächst keine Strafe
befürchten. Dann werden die Geflügelhalter noch einige Tage Zeit
bekommen, die Voraussetzungen für die Stallpflicht zu erfüllen. "Sie
sollen zumindest noch in den Baumarkt fahren können um einen Stall zu
zimmern", sagte Eichhorn. In den ersten Tagen werden die Kontrolleure
den Tierhaltern deshalb zunächst beratend zur Seite stehen, sagte der
Sprecher. Aber die Lösung kann auch noch einfacher sein. "Aus einigen
Tieren wird sicher ein schöner November-Braten."

Durch die Stallpflicht soll der Kontakt zu möglicherweise infizierten
Zugvögeln aus den Risikogebieten verhindert werden. Besonders
Wildgänse halten bei ihrem Flug vom Norden in den Süden nach
geeigneten Rastmöglichkeiten Ausschau. Gut gefüllte Futterstellen der
heimischen Freilandtiere verleiten sie zu einem Zwischenstopp. "Die
Wildgänse sind ganz schön schlau", sagt Schnappauf-Sprecher Roland
Eichhorn. Um den Kontakt zu heimischem Geflügel zu verhindern, müsse
es aber nicht gleich ein Stall sein. "Ein Zelt reicht notfalls auch."
Das Verbot soll bis zum 15. Dezember gelten. Bis dahin seien die
Zugvögel durchgeflogen. Das Verbot gilt für sämtliches essbares
Geflügel wie Hühner, Enten, Gänse, Truthähne oder Rebhühner.
Sporttauben oder Kanarienvögel seien ausgenommen. Eine Neubewertung
der Zugvogelwanderung sei im Frühjahr erforderlich, weil während des
Winters in Afrika die Zugvögel aus Asien auf die skandinavischen
Zugvögel träfen und es so zu einem Virenaustausch kommen könnte.
Bereits ab heute sind in Bayern sämtliche Geflügelmärkte und ähnliche
Veranstaltungen verboten, um größere Tieransammlungen und damit ein
erhöhtes Infektionsrisiko zu verhindern.

Verbraucherschutzbelange sind auf Grund des kurzen Zeitraums der
Stallpflicht nicht berührt: Freilandeier dürfen deshalb weiterhin als
solche verkauft werden, auch wenn sich die ansonsten freilaufenden
Hühner vorübergehend im Stall befinden.



 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de