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AHO Aktuell - 14.10.2005

Vogelgrippe: Der Landkreis Darmstadt-Dieburg informiert zu Blutproben bei Geflügel


Darmstadt (aho) - Umfangreiche Untersuchungsmaßnahmen sollen helfen,
das mögliche Einschleppen der Geflügelpest, zum Beispiel durch
Zugvögel, frühzeitig zu erkennen. Eine neue Verordnung schreibt vor,
dass Geflügelhalter, die mehr als hundert Hühner, Truthühner und
-hähne, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Laufvögel, Wachteln, Enten
oder Gänse gewerbsmäßig nicht ausschließlich in geschlossenen Ställen
halten, ihre Tiere untersuchen müssen. Dies gilt auch für private
Geflügelzüchter. Die Tierhalter sind verpflichtet, bis zum 15.
Dezember 2005 Blutproben zu entnehmen, um sie auf Influenza-A-Viren
der Subtypen H 5 und H 7 testen zu lassen. Die Proben sollen, bei
gewerbsmäßiger Geflügelhaltung, vorwiegend bei der Schlachtung
entnommen werden. Bei lebenden Tieren muss ein Tierarzt hinzugezogen
werden. Probengefäße, Begleitscheine und Hinweise zur Entnahme gibt es
für die Tierärzte beim Veterinäramt in Darmstadt. Dort müssen die
Proben auch wieder abgegeben werden. Die Tests werden dann im
Landeslabor in Gießen analysiert. Das Veterinäramt teilt mit, dass die
Untersuchung auf Rechnung der Tierhalter geschieht.



 



 

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