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AHO Aktuell - 13.10.2005
Betrug mit Honig +++ Staatsanwaltschaft stellt klar
Bad Kreuznach (lme/aho) - Gegen einen 53-jährigen Imkermeister
und seine 41 Jahre alte Angestellte hat die bei der Staatsanwaltschaft
Bad Kreuznach eingerichtete Landeszentralstelle für Wein- und
Lebensmittelstrafsachen Anklage wegen Betruges und Vergehen gegen das
Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz zur Wirtschaftstrafkammer
des Landgerichts Bad Kreuznach erhoben.
Aus gegebenem Anlass weißt die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach darauf
hin, dass der Bienenhof Krischer in Oberzissen (vgl. www.krischer.de)
nicht der Betrieb ist, dessen Inhaber angeklagt wurde.
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