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AHO Aktuell - 10.10.2005

Millionenbetrug mit Honig +++ Falsche Bio - Produkte vertrieben


Bad Kreuznach (aho/lme) - Gegen einen 53-jährigen Imkermeister und
seine 41 Jahre alte Angestellte hat die bei der Staatsanwaltschaft Bad
Kreuznach eingerichtete Landeszentralstelle für Wein- und
Lebensmittelstrafsachen Anklage wegen Betruges und Vergehen gegen das
Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz zur Wirtschaftstrafkammer
des Landgerichts Bad Kreuznach erhoben.

Dem Angeschuldigten, der einen Betrieb in der Eifel unterhält, wird
Betrug in 51 Fällen und Inverkehrbringen von irreführend
gekennzeichneten Honigen, Met und Honiglikör (Bärenfang) in 28 Fällen
zur Last gelegt, der Angeschuldigten Beihilfe zu den Taten ihres
Arbeitgebers in 16 Fällen.

Das Verfahren wurde durch eine Strafanzeige der Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion Trier vom Februar 2002 in Gang gesetzt.

Nach der kürzlich zugestellten Anklageschrift vom 12.08.2005 hat der
Angeschuldigte mindestens 810.967 kg osteuropäischen Honig mit
falscher, meist deutscher Herkunftsbezeichnung zu einem
Gesamtverkaufspreis von 2.023.218,09 EUR verkauft. Der Angeschuldigte
hat von tschechischen Lieferanten bezogenen Honig mit Analysen, die
diesem meist eine deutsche Herkunft bescheinigten, als deutschen Honig
an Zwischenhändler und honigverarbeitende Betriebe veräußert und damit
deren Qualitätserwartung nicht erfüllt.

Ferner hat er tschechischen Honig zu selbst erzeugtem Honig
verschnitten und diesen in einer Gesamtmenge von mindesten 8.569 kg
mit regionaler Bezeichnung vermarktet. Bärenfang hat er unter
Verwendung von konventionell hergestellten Bestandteilen hergestellt
und als "Bio-Bärenfang" in einer Menge von mindestens 2.359 Liter
verkauft. Darüber hinaus wird den beiden deutschen Staatsangehörigen
zur Last gelegt, mindestens 4.844 kg Honig und mindestens 95.810 Liter
Met aus Polen bezogen und unter Umgehung der erforderlichen Kontrollen
als Bio-Produkte vertrieben zu haben. Diese Produkte wurden teilweise
unmittelbar an Endverbraucher abgegeben, im Übrigen an Zwischenhändler
verkauft.

Der Gesamtverkaufswert des falsch bezeichneten Honigs und der
angeblichen Bio-Produkte beläuft sich auf mindestens 2.500.000,00 EUR.

Die nicht vorbestraften Angeschuldigten haben nach Abschluss der
umfangreichen Ermittlungen die Begehung der ihnen zur Last gelegten
Taten eingeräumt.

Betrug kann mit einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren geahndet werden,
Verstöße gegen das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz mit
Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren. Im vorliegenden Fall geht die
Staatsanwaltschaft davon aus, dass bezüglich des Haupttäters eine
Freiheitsstrafe ausreichen wird, die 2 Jahre nicht überschreitet und
somit noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Bezüglich der
Angestellten kommt nur eine wesentlich geringere Sanktion in Betracht.
Letztlich entscheidend ist jedoch das Ergebnis der Hauptverhandlung.

Die Staatsanwaltschaft rechnet angesichts des Geständnisses mit einem
Abschluss des Strafverfahrens noch in diesem Jahr. Der Termin für die
Hauptverhandlung steht allerdings noch nicht fest.


 



 

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