Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 06.10.2005

EU: T-Bone-Steak wieder zugelassen


Berlin/Brüssel (aho/lme) - Die EU-Kommission schlägt vor, die
Altersgrenze anzuheben, ab der bei geschlachteten Rindern die
Wirbelsäule entfernt werden muss. Unterstützung durch die
EU-Mitgliedstaaten fand der Vorschlagsentwurf am Mittwoch im Ständigen
Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit. Mit dem
endgültigen Erlass durch die Europäische Kommission wird binnen zweier
Monate gerechnet. Damit dürfte dann Rindfleisch am Knochen, wie die
italienische Bistecca fiorentina oder das T-Bone-Steak, in der EU
wieder hergestellt werden. Die infolge der BSE-Krise in Kraft
getretenen Bestimmungen der EU sehen vor, bei Schlachttieren, die
älter als 12 Monate sind, die Wirbelsäule zu entfernen. Ein
wissenschaftliches Gutachten der Europäischen Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EBLS), empfiehlt nun, diese Grenze auf 24
Monate anzuheben.

Der EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, Markos
Kyprianou, sagte: "Dieser erste Schritt in die Richtung einer
Lockerung der EU-Maßnahmen zur BSE-Bekämpfung ist ein positives
Zeichen dafür, dass wir in der Bekämpfung der Krankheit Erfolge
erzielen konnten. Diese Maßnahme wurde nicht leichtfertig getroffen.
Die Kommission hat gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse
herangezogen, statistische Nachweise geprüft und die Frage intensiv
mit den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament erörtert. Wir
sind überzeugt, dass das im letzten Jahrzehnt durch unsere
BSE-Vorschriften aufgebaute hohe Verbraucherschutzniveau durch diesen
Vorschlag nicht beeinträchtigt wird."

Seit Oktober 2000 ist die Wirbelsäule in der Liste so genannter
Risikomaterialien aufgeführt, von denen bisher angenommen wurde, dass
sie die größte Gefahr einer Übertragung von BSE darstellen. Im April
2005 veröffentlichte die Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EBLS) jedoch eine Stellungnahme, in der sie
die Anhebung der Altersgrenze für die Entfernung der Wirbelsäule
befürwortete. Selbst ein Alter bis zu 30 Monaten sei als sicherer
Grenzwert anzusehen.

Vorerst aber hat die Kommission 24 Monate als praxisgerechte
Altersgrenze vorgeschlagen, um die höchste Sicherheitsmarge beim
Schutz vor BSE zu gewährleisten. Sollte der rückläufige BSE-Trend
anhalten, kann diese Grenze noch einmal angepasst werden. Es wird
erwartet, dass die neue Altersgrenze positive Auswirkungen auf die
Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte und der Fleischindustrie hat und
die Menge des in der EU anfallenden Abfalls an Risikomaterialien
verringern wird.



 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de