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AHO Aktuell - 04.10.2005

Tierarzneimitterückstände in Lebensmitteln weiter auf niedrigem Niveau


Bonn (aho) - Rund 0,2 Prozent der untersuchten Lebensmittelproben
tierischer Herkunft wie Fleisch, Milch, Eier und Honig wie auch Proben
aus lebenden Tieren wiesen im Jahr 2004 Rückstandsgehalte oberhalb der
gesetzlichen Normen auf. Dies ist das Ergebnis des Jahresberichts 2004
zum Nationalen Rückstandskontrollplan, den das Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit Sitz in Bonn
aus den Daten der Bundesländer für die Berichterstattung an die
Europäische Kommission zusammengestellt hat.

Im Jahr 2004 wurden demnach in Deutschland 351.234 Untersuchungen an
46.315 Tieren oder tierischen Erzeugnissen durchgeführt. Insgesamt
wurde auf 540 Stoffe geprüft. Darüber hinaus wurden über 230.000 Tiere
mittels eines Schnelltests auf antibakteriell wirksame Stoffe
untersucht.

Hormonell wirksame Stoffe

Der illegale Einsatz von Hormonen zur Erhöhung des Mastgewichts und
zur Leistungssteigerung bei Lebensmittel liefernden Tieren konnte auch
2004 von den Untersuchungsämtern der Bundesländer nicht nachgewiesen
werden.

Tierarzneimittelrückstände

Rückstände von antimikrobiell wirksamen Tierarzneimitteln
(Antibiotika) überschritten in 30 der 12.630 untersuchten Proben
(0,24 Prozent) die gesetzlich festgelegten Höchstmengen. Bei den
mittels Dreiplatten-Schnelltest auf diese Stoffgruppe untersuchten
Proben waren 0,2 Prozent (397 von 230.043 Proben) positiv. Das seit
1994 in der Tierhaltung verbotene Antibiotikum Chloramphenicol wurde
bei fünf Rindern, einem Schwein und zwei Hennen nachgewiesen.
Insgesamt wurden 7.673 Proben auf das Vorhandensein von
Chloramphenicol untersucht.

Lasalocid wurde in sechs von 226 Eierproben (2,7 Prozent)
nachgewiesen. Lasalocid-Natrium ist ein gegen Darmparasiten
gerichteter Wirkstoff, der als Futtermittelzusatzstoff für
Mastgeflügel, Junghennen und Truthühner zugelassen ist. Bei
Legehennen darf der Stoff jedoch nicht eingesetzt werden.
Wahrscheinliche Ursache ist die Verschleppung von Wirkstoffresten bei
der Herstellung von Futtermitteln. Eine unmittelbare
Gesundheitsgefährdung des Verbrauchers durch den Verzehr von mit
Lasalocid belasteten Hühnereiern konnte das Bundesinstitut für
Risikobewertung nicht erkennen.

Diclazuril, ebenfalls ein gegen Darmparasiten des Huhns gerichteter
Stoff, wurde in fünf von 52 (9,6 Prozent) untersuchten Eierproben
nachgewiesen. Außerdem wurden 4.323 Proben im Hinblick auf das
entzündungshemmende Mittel Phenylbutazon untersucht. Bei drei Rindern
und einem Schwein wurden die Kontrollbehörden fündig.

Schwermetalle und chlororganische Verbindungen

Neben Rückständen von Tierarzneimitteln wird im Rahmen des
Rückstandskontrollplans auch die Belastung von lebenden Tieren und
Lebensmitteln tierischer Herkunft mit Umweltkontaminanten wie
Schwermetallen und chlororganische Verbindungen geprüft. In
Wildschweinproben wurden in vier von 97 Proben DDT, Lindan, gamma-HCH,
beta-HCH bzw. verschiedene PCB-Kongenere gefunden, deren
Konzentration über der gesetzlichen Höchstmenge lag.

Erhöhte Cadmiumgehalte wurden bei Schafen festgestellt. Von 27
untersuchten Schafproben überschritten drei (11 Prozent) die
Höchstmenge. Bei den 361 untersuchten Rinderproben wiesen drei (0,8
Prozent) der Proben einen Cadmiumgehalt oberhalb der Höchstmenge auf.

Bei 3,8 Prozent der untersuchten Forellen wurde Malachitgrün
festgestellt. Malachitgrün ist ein Farbstoff und Desinfektionsmittel,
dessen Anwendung in Aquakulturen verboten ist, die der
Lebensmittelgewinnung dienen.

158 Proben von Eiern wurden im Rahmen des Rückstandskontrollplanes
2004 auf Dioxine untersucht. Keine der Proben wurde beanstandet.

Hintergrundinformationen

Die Beanstandung von Lebensmitteln, die unerlaubte Rückstände
pharmakologisch wirksamer Stoffe enthalten, erfolgt nach dem
Fleischhygiene-, dem Geflügelfleischhygiene- und dem
Lebensmittelrecht. Für die Kontrollen sind die Bundesländer
verantwortlich. Die Lebensmittel- und Veterinärüberwachung überprüft
vor Ort im Schlachthof, in landwirtschaftlichen Betrieben, im
Tierbestand und kontrolliert auch die betrieblichen Aufzeichnungen.
Auch von Futter und Wasser können Proben genommen werden. Der Nachweis
verbotener Stoffe führt im Regelfall zur Sperrung des Betriebes bzw.
dazu, dass Tiere nicht mehr transportiert oder an andere Betriebe
abgegeben werden dürfen. Betriebe, die gegen das bestehende Recht
verstoßen haben, stehen für einen bestimmten Zeitraum unter
verstärkter Kontrolle. Je nach Schwere des Verstoßes werden Straf -
bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Der Nationale Rückstandskontrollplan ist ein EU-weit nach
einheitlichen Maßstäben durchgeführtes Programm zur Untersuchung von
Lebensmittel liefernden Tieren und tierischen Erzeugnissen. In
Deutschland legt das BVL zusammen mit den Bundesländern den Plan fest,
sammelt die Ergebnisse, wertet diese aus und übermittelt die
Ergebnisse an die EU-Kommission.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft. Mit der
Zuständigkeit für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln,
Tierarzneimitteln und gentechnisch veränderten Organismen trägt das
BVL eine große Verantwortung für den gesundheitlichen
Verbraucherschutz. Im Bereich der Lebensmittel- und
Futtermittelsicherheit übernimmt das BVL Managementaufgaben und
unterstützt die Bundesländer beim einheitlichen Vollzug der
Überwachung. Im BVL engagieren sich rund 400 Mitarbeiter für sichere
Lebensmittel und einen umfassenden Verbraucherschutz.


 



 

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