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AHO Aktuell - 30.09.2005

Die Schweiz unterstützt Kampf gegen Vogelgrippe in Asien


Bern (aho) - Der Schweizer Bundesrat hat am Freitag entschieden, den
Kampf der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten
Nationen (FAO) gegen die Vogelgrippe in Asien mit 4,8 Millionen
Schweizer Franken zu unterstützen. Gleichzeitig hat er das
Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, in
Zusammenarbeit mit den verschiedenen Bundesstellen bis Ende Jahr einen
Bericht über die getroffenen und vorgesehenen Maßnahmen vorzulegen mit
denen das Virus bekämpft werden kann, falls es in der Schweiz
auftreten sollte. In Bezug auf den Menschen hat sich die Situation
seit Ende 2003 nicht verändert. Der tierische Influenza-A-Stamm H5N1
betrifft den Menschen nur in seltenen Einzelfällen, da er nicht leicht
von Mensch zu Mensch übertragbar ist. Unterstützung des Kampfes in
Asien und verstärkte Kontrollen an internationalen Flughäfen der
Schweiz Der aktuelle Seuchenzug der Vogelgrippe in der
Geflügelpopulation Asiens hat sich ausgebreitet: Mittlerweile sind
Russland, Kasachstan, Nordkorea, Indonesien, Kambodscha, Laos,
Malaysia, Pakistan, Thailand, Vietnam und die Volksrepublik China
(einschließlich Hongkong) betroffen. Es besteht die Gefahr, dass sich
der Vogelgrippe-Erreger verändert und sich dann auch unter Menschen
ausbreitet. Um dem zuvorzukommen, ist eine Eindämmung der Vogelgrippe
in Asien von weltweiter Bedeutung. Die FAO koordiniert und unterstützt
die Bekämpfung der Vogelgrippe in den betroffenen Ländern und hilft
gefährdeten Ländern, sich vor der Seuche zu schützen. Das Risiko, dass
die Vogelgrippe auch die Schweizer Geflügelbestände befällt, ist zum
jetzigen Zeitpunkt klein. Zwei Einschleppungsrouten müssen dabei
bedacht werden: über Schmuggel aus den Ländern und über Zugvögel. Den
legalen Import aus den betroffenen Ländern von lebenden Vögeln,
Geflügelfleisch, Eiern und unbehandelten Federn hat das Bundesamt für
Veterinärwesen (BVET) schon Anfang 2004 verboten. Der Schmuggel
solcher Produkte ist jedoch nie auszuschließen. Auf Anfrage des BVET
wird der Zoll deshalb an den Flughäfen Zürich, Genf und Basel die
Kontrollen bei Flügen aus den von der Vogelgrippe betroffenen Ländern
ab dem 1. Oktober verstärken. Seit einer Woche werden zudem Zugvögel
auf Vogelgrippe untersucht.

Situation in der Schweiz Gemäss den Empfehlungen der

Weltgesundheitsorganisation (WHO) haben sich die Schweizer Behörden im
Verlauf der letzten Jahre auf das Auftreten eines neuen Grippevirus
beim Menschen vorbereitet. Die Schweiz verfügt über eine Reserve des
antiviralen Medikaments Tamiflu (r) für 25% der Bevölkerung; genügend
damit alle erkrankten Personen behandelt und die Prophylaxe beim
medizinischen Personal sichergestellt werden könnte, falls der Virus
in der Schweiz auftreten würde. Diese Reserve entspricht den
Empfehlungen der WHO, die auf dem Verlauf früherer Pandemien beruhen.
Zudem wurde im August 2005 eine Ausschreibung für den Kauf von 100'000
Dosen Impfstoff gegen das Influenza-A-Virus (H5N1) lanciert. Mit
diesem Impfstoff, der sich zur Zeit in Entwicklung befindet, können
die Personen geschützt werden, die dem H5N1-Virus ausgesetzt sind, wie
medizinisches Personal und Personen, die Kontakt mit infiziertem
Geflügel haben. Ebenfalls ist noch kein Impfstoff verfügbar, der im
Fall einer Pandemie eingesetzt werden kann und der an die gesamte
Bevölkerung abgegeben wird. Dieser kann erst entwickelt werden, wenn
ein Virenstamm aufgetreten ist, der leicht von Mensch zu Mensch
übertragbar ist, was beim H5N1-Virus nicht der Fall ist. Der Bundesrat
wird bis Ende des Jahres das weitere Vorgehen bezüglich der
Impfstoffversorgung für die Schweiz festlegen. Im Gegensatz zur
Impfung bieten die antiviralen Medikamente keinen Langzeitschutz. Sie
können vorbeugend, aber auch zur Behandlung einer bereits erfolgten
Infektion eingenommen werden. Auf Grund der sehr engen Indikationen
für die Anwendung von Tamiflu®, der Kontraindikationen und möglichen
Nebenwirkungen ist dieses Medikament nur auf ärztliche Verordnung
erhältlich. Mit den kantonalen Gesundheitsbehörden wird ein Konzept
für die Abgabe dieses antiviralen Medikaments erarbeitet, das im Fall
einer Pandemie zur Verfügung stehen wird. Daher wird Privatpersonen
abgeraten, persönliche Reserven von Tamiflu® anzulegen. Die Verwendung
der nationalen Reserven für eine unkontrollierte generelle Abgabe kann
von Vornherein ausgeschlossen werden.



 



 

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