Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 29.09.2005

NRW: Verständigung über Novelle der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung


Düsseldorf (aho) - Das nordrhein-westfälische
Landwirtschaftsministerium hat sich mit dem Rheinischen
Landwirtschaftsverband und dem Westfälisch-Lippischen
Landwirtschaftsverband auf Eckpunkte für eine Novelle der
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verständigt. Eine von Minister
Eckhard Uhlenberg und den Präsidenten der Landwirtschaftsverbände
eingesetzte Arbeitsgruppe unter Leitung von Staatssekretär Alexander
Schink hatte den rechtlichen Rahmen für eine leistungsfähige Land- und
Ernährungswirtschaft überprüft, um überflüssige und die
Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe hemmende Regelungen zu beseitigen.

Uhlenberg zeigte sich erfreut über die Einigung. "Eine neue
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ist dringend erforderlich, weil
es die rot-grüne Bundesregierung in den vergangenen Jahren nicht
geschafft hat, die EU-Schweinehaltungsrichtlinie in Deutschland
korrekt umzusetzen", sagte der Landwirtschaftsminister. Die
Europäische Kommission habe bereits ein Vertragsverletzungsverfahren
gegen Deutschland eingeleitet. Uhlenberg: "Auch die Anforderungen für
Legehennenhaltung müssen geändert werden, weil die herkömmliche
Käfighaltung nur noch bis zum 31. Dezember 2006 erlaubt ist. Für die
Mehrzahl unserer Betriebe sind gegenwärtig keine ökonomisch
tragfähigen und praxisgerechten Alternativen zulässig. Wir wollen
möglichst schnell weg von der Käfighaltung und hin zu
tierschutzgerechteren Haltungssystemen. Die Alternativen zur
Käfighaltung können aber nicht allein die Freiland- und Bodenhaltung
sein. Das geht an den wirtschaftlichen Realitäten vorbei. Mit den
Kleingruppenvolieren, die über Sitzstangen und ein Staubbad verfügen,
lassen sich Tierschutz und tierhygienische Aspekte in Einklang
bringen."

Ministerium und Verbände einigten sich darauf, die EU-Vorgaben
grundsätzlich eins zu eins umzusetzen. In den Bereichen, in denen die
landwirtschaftliche Praxis beim Tierschutz schon weiter ist, als es
die EU vorschreibt, sollen die Anforderungen allerdings den Stand der
Technik widerspiegeln. So wird es bei den Schweinen strengere
Vorschriften für den Tageslichteinfall und für das Platzangebot geben.
Statt der von der EU vorgeschriebenen 0,65 Quadratmeter pro
Mastschwein sind aus nordrhein-westfälischer Sicht 0,75 Quadratmeter
pro 100 Kilogramm Mastschwein erforderlich. Bei den Legehennen soll
das Käfighaltungsverbot nicht erst ab dem 1. Januar 2012 greifen,
sondern zum 1. Januar 2007. Für die Betriebe, die auf die
Kleingruppenvolieren umstellen wollen, soll es Übergangsfristen bis
2009 geben. "Wir werden die Änderungen rasch in den Bundesrat
einbringen, damit die Betriebe Planungssicherheit bekommen", so der
Minister.

Die Arbeitsgruppe hat sich außerdem mit der Novellierung der
Düngeverordnung beschäftigt, die bisher nach Ansicht der Europäischen
Kommission die EU-Nitratrichtlinie nicht ausreichend umsetzt. Es
besteht Einvernehmen zwischen dem Ministerium und den Verbänden, die
Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie eins zu eins in deutsches Recht zu
überführen und die Düngeverordnung so einfach wie möglich zu
gestalten.

Das Landwirtschaftsministerium und die Verbände haben sich auch auf
die Eckpunkte und Leitlinien für die Weiterentwicklung des
NRW-Programms ‚Ländlicher Raum' ab 2007 verständigt. Ziel ist es, ein
Förderprogramm zu entwickeln, das die Wettbewerbsfähigkeit der Land-
und Forstwirtschaft stärkt, Arbeitsplätze sichert und schafft und die
Vorteile des Kooperationsprinzips nutzt, bei dem die Leistungen der
Land- und Forstwirtschaft für Umwelt und Naturschutz angemessen
honoriert werden. Uhlenberg: "Die neue Landesregierung wird die
Förderprioritäten dabei künftig ausgewogener setzen und damit neue
Impulse für Wachstum und Beschäftigung im ländlichen Raum geben."



 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de