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AHO Aktuell - 28.09.2005

Gnadenbrothof: Tiere grausam unterversorgt +++ Acht Tiere eingeschläfert


Darmstadt (aho) - Die Verhältnisse auf einem so genannten
Gnadenbrothof entsetzen das Veterinäramt des Kreises Darmstadt-Dieburg
immer wieder aufs Neue. Jene rund 180 Hängebauchschweine, die -
wie berichtet - Mitte September in Ställen in der Gemarkung
Weiterstadt sichergestellt wurden, seien schwer krank, zum großen Teil
stark abgemagert und "absolut unzulänglich" versorgt. Das habe sich
jetzt bei einer eingehenden Kontrolle herausgestellt. Acht Tiere
mussten wegen ihres "unrettbaren Zustands" eingeschläfert werden,
teilt die Behörde über die Pressestelle des Kreises mit. Im
Westerwald, wo nochmal etwa die gleiche Anzahl Schweine unter
behördlichen Schutz gestellt worden war, laufen die Überprüfungen
noch.

Den in Weiterstadt untergestellten Tieren habe die Betreiberin des
Gnadenbrothofs laut Zeugenaussagen lediglich Hafer und Hundefutter als
Nahrung gegeben. Erwachsene Tiere hätten sogar die eigenen Ferkel
gefressen, heißt es in der Mitteilung des Veterinäramtes. "Viele der
Schweine waren nur noch Knochengestelle".

"Wenigstens hätten dem Getreide Mineralstoffe untergemischt werden
müssen", weist die zuständige Amtstierärztin auf Versäumnisse hin. Die
Tiere seien offenbar weder von einem Verwalter betreut, noch
tierärztlich behandelt worden, wie die Rechtsanwältin der damaligen
Tierhalterin (einer Tochter der heute verantwortlichen 55 Jahre alten
Frau) der Behörde Ende Juni zugesichert hatte. Entsprechend sei die an
den Tieren festgestellte Räude, eine hoch ansteckende Krankheit durch
Milben (Spinnentiere), inzwischen chronisch geworden.

Ein durch die Räude verursachter, unablässiger Juckreiz habe die
Schweine geradezu verzweifelt nach Reibeflächen suchen lassen. An den
Stallwänden scheuerten sie sich die Borsten ab und die Haut wund,
vielfach infizierten sich die aufgeriebenen Stellen. Dabei hätte eine
Behandlung die Leiden schnell lindern können.

Die Mängelliste umfasse noch weitere Punkte. So seien etwa - entgegen
den Auflagen - Sauen und Eber nicht getrennt gehalten worden, und die
Hygiene habe zu wünschen übrig gelassen. Außerdem seien die Tiere noch
immer nicht mit Ohrmarken versehen gewesen. Wegen dieser Unterlassung,
ein Verstoß gegen das Tierseuchengesetz, hatte das Oberlandesgericht
Frankfurt die Halterinnen bereits zu Geldbußen in Höhe von 22.500 Euro
verurteilt.

Die fortdauernden Missstände haben der "tierschützerin" und
Betreiberin des so genannten Gnadenbrothofs eine neuerliche Anzeige
wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingetragen, teilt das
Veterinäramt weiter mit. Die Haltung von Tieren ist ihr durch
Beschluss des Amtsgericht Darmstadt vorläufig untersagt.





 



 

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