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AHO Aktuell - 14.09.2005

Kreis Soest: Fütterungsverbot für Geflügel im Freien


Soest (aho) - Das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium
ergreift zusätzlich zur bereits existierenden Bundesverordnung mit
einer eigenen Verordnung Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest.
Diese tritt am Donnerstag, 15. September, in Kraft. "Ab diesem Termin
gilt auch für alle Besitzer von Freiland-Geflügel im Kreis Soest ein
Fütterungsverbot im Freien", weist Dr. Wilfried Hopp, Leiter des
Veterinärdienstes der Kreisverwaltung Soest, auf eine für die Region
relevante Bestimmung hin.

Damit dürften die Tiere bis auf weiteres nur noch im Stall fressen.
Denn Futterstellen im Freien seien auch für Wildvögel als mögliche
Überträger der Geflügelpest sehr attraktiv und es komme damit zu einem
direkten Kontakt mit dem Hausgeflügel.

Ausdrücklich weist der Veterinärdienst des Kreises darauf hin, dass
das Aufstallungsgebot der NRW-Verordnung, also die Verpflichtung
Geflügel vom 15. September bis zum 30. November in Ställen und
Volieren oder geschützt unter vogelsicheren Netzen zu halten, für den
Kreis Soest nicht gelte. Dr. Hopp: "Das Land hat diese Bestimmung auf
typische Rastplätze für Wasservögel am Unteren Niederrhein und in der
Gemeinde Petershagen im Kreis Minden-Lübbecke beschränkt."

Die zurzeit geltende Verordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums
gehe aber darüber hinaus, betont Dr. Hopp. Danach seien zwischen dem
15. Oktober und dem 15. Dezember Halter von mehr als 100 Stück
Geflügel verpflichtet, die Tiere entweder im Stall zu halten oder sie
untersuchen zu lassen.

Wichtig sei es auf jeden Fall, dass alle Halter von Geflügel im Kreis
Soest ihre Tierhaltung dem Veterinärdienst der Kreisverwaltung Soest
anzeigen. "Das ist entscheidend, um im Ernstfall schnell reagieren zu
können", erläutert Dr. Hopp. Er appelliert darüber hinaus, eine
Anmeldung bei der Tierseuchenkasse vorzunehmen, um sich gegen die
wirtschaftlichen Folgen eines Seuchenausbruchs zu wappnen. Natürlich
müssten Geflügelhalter auch die Hygienebestimmungen und die
Verpflichtung zu regelmäßigen Gesundheitskontrollen in ihren Betrieben
genau beachten.


 



 

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