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AHO Aktuell - 13.09.2005

Stadt Bielefeld: Vorsorge gegen den Vogelgrippevirus


Bielefeld (aho) - Aus Sorge vor einer möglichen Einschleppung des
Vogelgrippevirus durch rastende Zugvögel während des Vogelzuges hat
das Land Nordrhein-Westfalen eine Eilverordnung erlassen. Damit soll
erreicht werden, dass wildlebende Vögel möglichst frühzeitig vor einem
eventuellen Ausbruch untersucht werden und die Betriebe mit
freilaufendem Geflügel besondere Vorsichtsmaßnahmen ergreifen.

So werden Jäger aufgefordert, nach dem Erlegen von Enten und Gänsen
Proben zu Untersuchungszwecken zu entnehmen. Das Veterinäramt der
Stadt Bielefeld bittet besonders die an der jährlichen
Bestandsreduzierung der Enten am Obersee beteiligten Jäger um
Mitwirkung bei der Probenentnahme. Ein gehäuftes Auftreten von krankem
oder verendetem wildlebendem Geflügel soll unverzüglich gemeldet
werden. Tot aufgefundene untersuchungsfähige Gänse und Enten sind an
das zuständige Veterinäramt weiterzugeben.

Landwirte und Hobbygeflügelhalter mit mehr als 100 Stück Geflügel, die
ihre Tiere nicht ausschließlich in geschlossene Ställen halten, dürfen
die Auslaufhaltung weiterhin nur betreiben, wenn sie die Tiere auf
eigene Kosten serologisch auf die Influenza A-Virus-Subtypen H 5 und H
7 untersuchen lassen. Das Veterinäramt Bielefeld empfiehlt die
Aufstallung des Geflügels als sichere und kostengünstige Alternative
zum Schutz vor einer Ansteckung durch Wildvögel. Eine direkte
Aufstallungsverpflichtung ergibt sich nach der NRW-Verordnung bisher
aber nur in bestimmten Gemeinden wie der Stadt Petershagen.

Darüber hinaus gilt ein allgemeines Fütterungsverbot des Nutzgeflügels
(Hühner, Perlhühner, Puten, Enten und Gänse) im Freien. Zudem sollte
das Futter nicht im Freien gelagert werden und die Umgebung von Stall
und Futterlager keine Verschmutzungen aufweisen. Wasserflächen sollen
vom Auslauf ausgegrenzt und Oberflächenwasser nicht als Tränke
verwendet werden.

Das Veterinäramt Bielefeld bittet besonders die Besucher der
Bielefelder Parks, wildlebende Enten und andere Wasservögel bis auf
weiteres nicht zu füttern, da ein überreiches Futterangebot Zugvögel
zur Rast verlocken könnte und möglicherweise Erreger des Vogelgrippe
eingeschleppt werden. So gilt im Heimat-Tierpark Olderdissen ab
Donnerstag, 15. September, ein generelles Freilandfütterungsverbot.
Dies bedeutet, dass vorrübergehend kein Wildfutter über die
Futterautomaten erhältlich ist. Natürlich dürfen die Tiere ebenfalls
nicht, wie auch sonst, mit mitgebrachten Leckereien gefüttert werden.
Als weitere Konsequenz müssen freilaufende Hühner und einige Gänse-
bzw. Entenarten eingefangen und unter "Verschluss" gehalten werden.

Im Übrigen gelten die allgemeinen Pflichten für die Geflügelhaltung.



 



 

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