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AHO Aktuell - 13.09.2005

Stadt Braunschweig: Geflügel bis Ende November in geschlossenen Ställen


Braunschweig (aho) - Mit Wirkung vom 15. September 2005 ist die
Niedersächsische Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest geändert
worden. Danach sind auch in der Stadt Braunschweig Hühner, Perlhühner,
Truthühner, Enten oder Gänse bis zum 30. November in geschlossenen
Ställen zu halten. Hiervon kann abgewichen werden, wenn eine
überstehende dichte Abdeckung nach oben sowie seitliche vogelsichere
Seitenbegrenzungen vorhanden sind und eine monatliche tierärztliche
Untersuchung durchgeführt und dokumentiert wird.

Ist eine Stallhaltung oder eine Haltung mit Abdeckung und
Seitenbegrenzungen nicht möglich, werden aber andere Maßnahmen zur
Absonderung des Geflügels vorgenommen, kann eine Ausnahmegenehmigung
erteilt werden. Diese ist bei der Abteilung Veterinärwesen der Stadt
Braunschweig zu beantragen. Wer solch eine Genehmigung erhält, hat
sein Geflügel einer monatlichen Gesundheitsuntersuchung zu unterziehen
und muss eine serologische Untersuchung auf Influenza-A-Virus der
Subtypen H5 und H7 durchführen lassen und dokumentieren.

Generell gilt: Geflügel darf nur so gefüttert und getränkt werden,
dass Futter- u. Tränkstellen gegen wild lebende Vögel geschützt sind.
Ausläufe sind so einzufrieden, dass das Geflügel nicht entweichen kann
und Gewässer ausgegrenzt werden. Verstöße gegen die
Geflügelpestverordnung stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit
einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.



 



 

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