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AHO Aktuell - 09.09.2005

Vogelgrippe: Maßnahmen für den Ernstfall verabschiedet


(lid) - Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) der Schweiz hat ein
Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Vogelgrippe verabschiedet. So soll
etwa die Freihaltung von Geflügel in der Schweiz verboten werden,
falls die Vogelgrippe in einem Nachbarland ausbricht. Die Maßnahmen
würden stufenweise ergriffen, erklärte BVET-Sprecher Franz Geiser
gemäss der Nachrichtenagentur SDA. Je mehr sich die Vogelgrippe der
Schweiz nähere, desto weitgreifender seien die Maßnahmen. Das
Maßnahmenpaket wurde zusammen mit Verbänden und Unternehmen der
Geflügelbranche erarbeitet.

Bereits jetzt startet das BVET mit der Überwachung von Zugvögeln, die
in der Schweiz überwintern. Die Überwachung erfolgt zusammen mit der
Schweizerischen Vogelwarte Sempach, dem Nationalen Referenzlabor für
Geflügel- und Kaninchenseuchen in Zürich, sowie dem Institut für
Viruskrankheiten und Immunprophylaxe in Mittelhäusern BE. Ziel ist es,
Vögel mit dem Virus schnell zu identifizieren.

Experten schätzen das Risiko, dass erkrankte Zugvögel bis in die
Schweiz gelangen, allerdings als klein ein: Die Schweiz liegt am Rande
der Hauptroute der Vögel, welche aus dem von der Vogelgrippe
betroffenem Gebiet in Russland kommen. Auch schafft es ein infizierter
Vogel kaum, weite Strecken zurückzulegen. In Asien sind an dem Virus
bislang mehr als fünfzig Menschen gestorben. Ansteckungen bei Vögeln
waren diesen Sommer auch in Russland und Kasachstan nachgewiesen
worden. Für die Schweiz gilt ein Importverbot von lebendem Geflügel
und Geflügelfleisch aus allen von der Vogelgrippe betroffenen Ländern.



 



 

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