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AHO Aktuell - 07.09.2005

Niedersachsen: Freilandverbot für Geflügel in gefährdeten Regionen


Hannover (aho) - Der Minister für den ländlichen Raum, Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hans-Heinrich Ehlen hat heute ein
Aufstallungsgebot für alle gewerblichen und privaten Geflügelhalter
erlassen. Ab 15. September darf sich während der Zugvogelzeit bis zum
30. November alles Geflügel (Hühner, Perlhühner, Truthühner, Enten,
Gänse), das sich in besonders von Zugvögeln aufgesuchten Regionen
befindet, nicht im Freien aufhalten. Diese Maßnahme wurde erlassen, um
dem Risiko der Einschleppung der Vogelgrippe durch Zugvögel zu
begegnen.

Geflügelhalter haben für die Dauer des Aufstallungsgebotes ihr
Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorkehrungen zu
halten, die das Eindringen von Wildvögeln durch eine überstehende
Abdeckung und vogelsicheren Seiten zuverlässig verhindert. Wird
Geflügel unter solchen Schutzvorkehrungen gehalten, muss ein Tierarzt
diesen Bestand mindestens einmal im Monat überprüfen. Sollten diese
Maßnahmen im begründeten Einzelfall nicht möglich sein, kann eine
Ausnahme durch den zuständigen Landkreis genehmigt werden. Diese
Einzelmaßnahme muss einen ähnlichen hohen Schutz vor dem Kontakt mit
Zugvögeln bieten. Hierbei muss dann auch eine monatliche
Gesundheitsüberwachung und zusätzlich eine Laboruntersuchung auf
Vogelgrippe stattfinden. Das Geflügel darf generell nur so gefüttert
und getränkt werden, dass sich keine wildlebenden Vögel unter den
Bestand mischen können.

Die Vogelgrippe breitet sich zunehmend aus. Neuausbrüche wurden in
Kambodscha, Indonesien, China und Thailand verzeichnet. Sehr schnell
erfolgte die Verschleppung nach Kasachstan und Russland. In fünf
Dörfern im südlichen Teil des Landes der Region Novosibirsk ereignete
sich der Ausbruch bei nicht kommerziell im Freiland gehaltenem
Geflügel. Berichten zufolge gibt es weitere Ausbrüche bei Hausgeflügel
in mehreren Regionen Sibiriens. "Für alles Geflügel in den besonders
gefährdeten niedersächsischen Regionen muss gewährleistet sein, dass
es nicht in Kontakt mit möglicherweise infizierten Zugvögeln gelangt.
Deshalb muss das Geflügel für die Zugvogelzeit in den Stall.",
erläuterte Minister Ehlen seine Entscheidung. Die besonders
gefährdeten Regionen in Niedersachsen wurden unter Berücksichtigung
der bekannten Vogelrastplätze, Gewässernähe und Geflügeldichte
ermittelt.

In Niedersachsen stehen ca. 72 Mio. Stück Geflügel in etwa 22.000
Beständen (ca. 60 % des Wirtschaftsgeflügels bundesweit). In den
Niederlanden mit einem vergleichbaren Geflügelbestand von ca. 90 Mio.
Stück mussten anlässlich des Geflügelpestgeschehens im Jahre 2003 ca.
30 Mio. Tiere getötet werden. Hier besteht schon seit dem 22.08.2005
ein Aufstallungsgebot.

Das Landwirtschaftsministerium rät vor allem den privaten
Geflügelhaltern, ihre Stallkapazitäten zu überprüfen. Falls die
eigenen Gehege in Einzelfällen nicht ausreichen könnten, sollte man
sich bereits jetzt z.B. nach leerstehenden Ställen und Scheunen in der
Nachbarschaft erkundigen bzw. rechtzeitig mit dem Bau von
vogelsicheren Volieren mit dichter Abdeckung nach oben beginnen.
Verstöße gegen die Verordnung können mit 25.000 EUR Bußgeld geahndet
werden, zudem können im Seuchenfall auch zivilrechtliche Maßnahmen
ergriffen werden.

Die betroffenen kommunalen Körperschaften:

1. Die Landkreise Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Cuxhaven, Diepholz,
Emsland, Friesland, Grafschaft Bentheim, Harburg, Leer,
Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Nienburg (Weser), Oldenburg, Osterholz,
Rotenburg (Wümme), Schaumburg, Stade, Vechta, Verden, Wesermarsch und
Wittmund.

2. Die Städte Barsinghausen, Bramsche, Braunschweig, Delmenhorst,
Einbeck, Emden, Garbsen, Hemmingen, Laatzen, Neustadt am Rübenberge,
Northeim, Pattensen, Salzgitter, Sarstedt, Schneverdingen, Seelze,
Wilhelmshaven, Wolfenbüttel und Wunstorf sowie die Gemeinden
Baddeckenstedt, Bad Essen, Belm, Bispingen, Bohmte, Burgdorf
(Landkreis Wolfenbüttel), Cramme, Cremlingen, Elbe, Flöthe, Haverlah,
Neuenkirchen (Landkreis Soltau-Fallingbostel), Ostercappeln, Sickte
und Wallenhorst.

3. Die Samtgemeinden Artland, Bersenbrück, Fürstenau und Neuenkirchen
(Landkreis Osnabrück).

Eine Karte der betroffenen Regionen kann auf der AHO -
Hauptseite auf der Linken Navigationsleiste unter "Karte NDS
Freilandverbot" als PDF - Dokument eingesehen werden.



 



 

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