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AHO Aktuell - 07.09.2005

Kreis Kleve: Schutzmaßnahmen gegen mögliche Geflügelpest


Kleve (aho) - Um die Möglichkeit der Übertragung der Geflügelpest
durch Zugvögel so gering wie möglich zu halten, wird das
nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium zum Schutz gegen die
Geflügelpest ab dem 15. September 2005 ein Fütterungsverbot für
Geflügel im Freien anordnen. Damit soll verhindert werden, dass
wildlebende Vogelarten durch ausgebrachtes Futter angelockt werden.
Dies trifft auf alle Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern,
Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen zu, teilt
jetzt der Landkreis Kleve mit.

Darüber hinaus hat das Land NRW im Kreis Kleve die Kommunen
Kranenburg, Kleve, Bedburg-Hau, Goch, Kalkar, Uedem, Rees und Emmerich
am Rhein zu besonders gefährdeten Gebieten erklärt.

Wer in diesen Kreiskommunen gewerbsmäßig Geflügel hält, hat die Tiere
ab dem 15. September 2005 bis zum 30. November 2005 in geschlossenen
Ställen zu halten. Damit sollen weitere Kontaktmöglichkeiten zu wild
lebenden Vogelarten unterbunden werden.

Sofern eine Haltung in geschlossenen Ställen nicht möglich ist, haben
die Tierbesitzer dies schriftlich dem Kreisveterinäramt anzuzeigen.
Daneben sind die Tierbestände monatlich einer tierärztlichen
Untersuchung einschließlich stichprobenartiger Blutentnahmen zu
unterziehen. Hierüber haben die Geflügelhalter einen Nachweis zu
führen. Außerdem werden diese Betriebe regelmäßig durch das
Kreisveterinäramt überprüft.

Des weiteren sind die gewerbsmäßigen Geflügelhaltungen im Freien mit
überdachten dichten Abdeckungen und vogelsicheren Seitenbegrenzungen
zu versehen.

Das Kreisveterinäramt Kleve weist noch mal alle Geflügelhalter im
Kreis darauf hin, sofern noch nicht geschehen, den Tierbestand
umgehend zu melden.

Im Kreis Kleve sind insgesamt rd. 600 gewerbsmäßige Geflügelhalter mit
rd. 520.000 Stück Geflügel von der Landesverordnung betroffen. Hiervon
sind alleine rd. 360.000 Puten und rd. 150.000 Hühner. Daneben hat das
Kreisveterinäramt Kleve bisher von etwa 860 privaten Kleinhaltern
Kenntnis.




 



 

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