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AHO Aktuell - 06.09.2005

Oberbergischer Kreis: Untersuchungen auf die klassische Geflügelpest


Gummersbach (aho) - Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
des Oberbergischen Kreises weist darauf hin, dass am 04.09.2005 die
Verordnung über Untersuchungen auf die klassische Geflügelpest in
Kraft getreten ist (veröffentlicht im Bundesanzeiger vom 03.09.2005,
Seite 13345).

Nachdem die Geflügelpest (auch Geflügelgrippe genannt) sich
offensichtlich von Asien kommend in Richtung Westen ausgebreitet hat,
kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie im Herbst mit Zugvögeln
nach Europa weitergetragen wird.

Um möglichst frühzeitig Informationen, über ein Voranschreiten der
Geflügelpest zu erhalten, wird in der o. g. Verordnung die
Untersuchung von freilaufendem Geflügel angeordnet. Wer insgesamt mehr
als 100 Tiere der Arten Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner,
Fasane, Laufvögel, Wachteln, Gänse und Enten nicht ausschließlich in
geschlossenen Ställen hält, muss in der Zeit vom 15. Oktober 2005 bis
15. Dezember 2005 einen Tierarzt beauftragen, von einzelnen Tieren
Blutproben zu nehmen.

Hierzu sind in Haltungen ohne Enten oder Gänse 10 Blutproben pro
Bestand und in Haltungen mit Enten oder Gänsen 15 Blutproben pro
Bestand zu nehmen und auf die klassische Geflügelpest untersuchen zu
lassen.

Ein Einsperren von Geflügel oder die Errichtung von Überdachungen für
Freilandgeflügel wird seitens der vorliegenden Verordnung nicht
gefordert.



 



 

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