Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 06.09.2005

Kreis Wesel: Maßnahmen gegen Geflügelpest


Wesel (aho) - Landwirtschaftsminister Eckhard Uhlenberg hat
landesrechtliche Schutzmaßnahmen gegen eine mögliche Geflügelpest
angekündigt. Die NRW-Verordnung, die die Einzelheiten regelt, steht
zwar noch aus, aber bereits jetzt werden die Veterinärämter aktiv. Sie
halten sich dabei zunächst an die Vorgaben der bereits seit dem 4.
September in Kraft getretenen Bundesverordnung und appellieren an alle
Geflügelzüchter, die Schutzmaßnahmen zu beachten. Wenn die
NRW-Verordnung veröffentlicht ist, werden alle ca.1.600 gemeldeten
Geflügelhalter im Kreis Wesel darüber vom Kreisveterinäramt
informiert. Der Kreis Wesel erneuert noch einmal seinen Aufruf, der
sich insbesondere auch an Privathalter mit Klein- bzw.
Kleinstbeständen richtet, ihre Bestände beim Veterinäramt Wesel
anzumelden.

Nach der Bundesverordnung haben Jagdausübungsberechtigte zur Erkennung
der Geflügelpest bei wildlebenden Enten und Gänsen nach näherer
Anweisung der zuständigen Behörden Proben von erlegten Enten und
Gänsen virologisch untersuchen zu lassen. Außerdem ist das gehäufte
Auftreten kranken oder verendeten Federwildes dem Veterinäramt unter
Angabe des Fundortes unverzüglich mitzuteilen. Die Revierinhaber
werden vom Veterinäramt Wesel in Kürze über die Details informiert.

Wer mehr als 100 Stück Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner,
Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse) zur
Vermarktung von Fleisch und Eiern oder diese zur Zucht (dazu zählen
auch Kleinstbestände!) nicht ausschließlich in geschlossenen Ställen
hält, hat bei den Tieren vom 15. Oktober bis 15. Dezember
stichprobenartig eine Blutuntersuchung durchführen zu lassen. Darüber
hinaus kann die Behörde weitere Untersuchungen anordnen.

Laut Minister Uhlenberg muss - nach der angekündigten Landesverordnung
- in den Regionen, die das Ziel von Zugvögeln, insbesondere von
überwinternden Wildgänsen sind, Geflügel in Ställen und Volieren
bleiben. Dies gilt vom 15. September zunächst bis zum 30. November.
Dann wird der Landwirtschaftsminister entscheiden, ob diese Anordnung
aufgehoben oder verlängert wird.

Im Kreis Wesel sollen davon - nach dem bisherigen Entwurf des Landes -
folgende Gemeinden betroffen sein: Alpen, Dinslaken, Hamminkeln,
Hünxe, Rheinberg, Sonsbeck, Voerde, Wesel und Xanten.

Wer keinen Platz für die so genannte Aufstallung hat, muss für anderen
Schutz sorgen, um zu verhindern, dass Wildvögel die Geflügelpest in
den Bestand einschleppen. Dazu gehören nach Aussagen des Ministeriums
u.a. vogelsichere Netze über dem Auslauf und an dessen Seiten.
Zusätzlich muss in solchen Fällen die Gesundheit der Tiere regelmäßig
durch beauftragte Tierärzte überprüft werden.

Geflügelhalter müssen das Veterinäramt über diese Ausnahmefälle
informieren. Dieses wird stichprobenhaft überprüft.

Weiterhin soll landesweit für Geflügel ein Fütterungsverbot im Freien
gelten.

Wichtig ist, dass die Geflügelhalter die Hygienebestimmungen und
Verpflichtungen zu regelmäßigen Gesundheitskontrollen genau beachten.
Hier steht das Veterinäramt beratend zur Seite.

Alle Maßnahmen haben präventiven Charakter. Das Kreis-Veterinäramt
setzt auf die Kooperation mit den Geflügelhaltern, die sich in der
Vergangenheit bereits gut bewährt hat.



 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de