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AHO Aktuell - 05.09.2005

Eilverordnung zur Geflügelpest in Kraft getreten


Dresden (aho) - Am vergangenen Sonntag (04.09.2005) ist die vom Bund
angekündigte "Verordnung über Untersuchungen auf die Klassische
Geflügelpest" in Kraft getreten. Hierauf weist das Sächsische
Ministerium für Soziales hin. Die Verordnung verfolgt das Ziel, durch
ein umfassendes Monitoringprogramm die mögliche Einschleppung der
Geflügelpest z.B. durch Zugvögel frühzeitig zu erkennen, um
gegebenenfalls weitere Maßnahmen einzuleiten. Die Verordnung enthält
im wesentlichen zwei Punkte. So müssen Geflügelhalter, die mehr als
100 Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Laufvögel,
Wachteln, Enten und Gänse nicht ausschließlich in geschlossen Ställen
(Auslauf- und Freilandhaltung) halten, ihre Bestände im Zeitraum vom
15. Oktober bis 15. Dezember 2005 einmal auf Geflügelpest untersuchen
lassen. Die Koordination der Untersuchungen erfolgt durch die
Veterinärbehörden. Darüber hinaus sind durch die
Jagdausübungsberechtigten erlegte Enten und Gänse für virologische
Untersuchungen auf Geflügelpest zur Verfügung zu stellen. Auch haben
die Jagdausübungsberechtigten die zuständigen Behörden unverzüglich
über das gehäufte Auftreten von kranken oder verendeten wildlebenden
Geflügel zu unterrichten. Auf die bestehenden Regelungen der
Geflügelpestverordnung und Einhaltung allgemeiner hygienischer
Maßnahmen wurde seitens des Sozialministeriums bereits mehrfach
hingewiesen, diese gelten unverändert. Für Auskünfte und Fragen stehen
die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter zur Verfügung.



 



 

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