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AHO Aktuell - 29.08.2005

Vogelgrippe: Kein Grund zur Panik +++ Aber Vorsicht ist angezeigt


Leverkusen (aho) - Um eine Einschleppung der Vogelgrippe zu
verhindern, ist eine Eilverordnung geplant, die eine Aufstallung von
Legehennen, Truthühnern, Enten und Gänsen unter gewissen
Voraussetzungen ab Mitte September vorsieht. Hierauf weist das Stadt
Leverkusen hin. Nach dem derzeitigen Verordnungsentwurf gilt dies aber
nur für Bestände mit mehr als 100 Tieren.

Als Reservoir für die Viren der Vogelgrippe, (die hochpathogene Form
der aviären Influenza HPAI), gelten ohnehin vor allem wilde
Wasservögel, Küstenvögel und Möwen. Diese Tiere können Influenzaviren
tragen ohne Krankheitsanzeichen zu zeigen. Sie scheiden dann mit ihrem
Kot große Mengen an Viren aus. Es besteht das Risiko, dass diese Viren
über die Wildvögel aus den Regionen, in denen Geflügelpest
festgestellt worden ist, hierher verschleppt werden.

Grundsätzlich sind deshalb alle Geflügelhalter zur erhöhten
Wachsamkeit aufgerufen und werden gebeten, dem Veterinäramt
verdächtige Erkrankungen ihres Geflügel, die auch in dem beiliegenden
Merkblatt detailliert beschrieben sind, umgehend mitzuteilen.

Der Amtstierarzt der Stadt Leverkusen möchte die Gelegenheit nutzen,
nochmals alle Halter von Enten, Gänsen, Fasanen, Hühnern, Perlhühner,
Rebhühner, Tauben, Truthühnern und Wachteln aufzufordern, sofern noch
nicht geschehen, mitzuteilen, welches Geflügel sie in welcher Anzahl
wo halten. Das Bestandsregister muss sorgfältig mit Zu- und Abgängen
von Geflügel, mit Todesfällen und Impfungen geführt werden. Es sei an
dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass das Geflügel gegen die
Geflügelpest nicht geimpft wird, Hühner und Truthühner aber regelmäßig
gegen die Newcastle - Krankheit geimpft werden müssen.

Als vorbeugende Maßnahmen sollten alle Geflügelhalter versuchen,
jeglichen direkten oder indirekten Kontakt ihrer Hausgeflügel mit
Zugvögeln oder anderem Wildgeflügel zu verhindern. Des Weiteren sollte
darauf geachtet werden, dass vor Betreten der Geflügelhaltungsanlagen
das Schuhwerk gereinigt wird. Grundsätzlich sollte der Kontakt des
Geflügels mit fremden Personen oder anderen Tieren auf ein Minimum
reduziert werden. Die Fütterung des Geflügels sollte in geschlossenen
Stallungen stattfinden, um nicht an offenen Futterplätzen Wildvögel
anzulocken.



 



 

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