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AHO Aktuell - 25.08.2005

Gericht: ZDF darf rechtswidrig beschafftes Filmmaterial von Tierschützern nicht ausstrahlen


Frankfurt (aho) - Der 7. Zivilsenat (Pressesenat) des
Oberlandesgerichts Hamburg hat am 23. August 2005 die Berufung des ZDF
gegen die von einem Pelztierfarmer vor der 24. Zivilkammer
(Pressekammer) des Landgerichts Hamburg im Dezember 2004 erwirkte
einstweilige Verfügung zurückgewiesen und das gerichtliche Verbot der
Ausstrahlung des Filmmaterials damit für den einstweiligen
Rechtsschutz rechtskräftig bestätigt. Darauf verweist das Deutsche
Pelzinstitut (DPI) in einer Pressemitteilung.

Der Farmer hatte dem Fernsehsender im Eilverfahren die Ausstrahlung
von Filmmaterial im ZDF-Magazin "Frontal21" verbieten lassen. In dem
Beitrag wurde der Bezug zu seiner Farm hergestellt, obwohl das
Material teilweise auf anderen unbekannten Farmen aufgenommen worden
war. Die Bilder, die laut DPI im übrigen lediglich eine den
tierschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechende Haltung von
Pelztieren dokumentierten, stammten von Tierschützern/Informanten, die
rechtswidrig in die Farm eingedrungen waren, um dort heimlich zu
filmen.


 



 

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