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AHO Aktuell - 23.08.2005

EU will neue Regelungen zum Schutz der Gesundheit von Zuchtfischen


Brüssel (aho) - Die Kommission hat neue EU?Vorschriften zum Schutz der
Gesundheit von Zuchtfischen und Schalentieren (Mollusken) sowie zur
Bekämpfung bestimmter Krankheiten im Aquakultursektor vorgeschlagen.
Mit diesem Vorschlag sollen die geltenden Rechtsvorschriften
vereinfacht und aktualisiert werden, damit der allgemeine
Gesundheitszustand der Aquakulturen in Europa verbessert wird. Ferner
soll der sichere Handel mit Tieren und Erzeugnissen aus der Aquakultur
erleichtert und die Wettbewerbsfähigkeit dieses wichtigen EU?Sektors
gesteigert werden. Ein Schlüsselaspekt des Vorschlags ist die
Verlagerung des Schwerpunkts hin zur Vorbeugung auf jeder einzelnen
Stufe der Produktionskette, anstatt erst im Krankheitsfalle
einzugreifen. Markos Kyprianou, EU?Kommissar für Gesundheit und
Verbraucherschutz, sagte hierzu: "Die Tiergesundheit ist für den
europäischen Aquakultursektor, der jährlich mehrere Millionen Euro
erwirtschaftet, von grundlegender Bedeutung. Seuchenausbrüche
untergraben das Vertrauen der Verbraucher in die Sicherheit und
Unbedenklichkeit von Zuchtfischen und Schalentieren. Zudem können sie
den Tierbestand in den betroffenen Betrieben völlig vernichten.
Vorbeugung ist die beste Medizin - und dies ist auch der Leitgedanke
unserer Vorschriften."

Die Aquakultur ist ein wichtiger Wirtschaftszweig der EU, mit einem
Produktionswert von ca. 2 580 Millionen Euro. Der Richtlinienvorschlag
ist die Reaktion auf die notwendige Aktualisierung der geltenden
Gesundheitsvorschriften für Wassertiere, angesichts der Entwicklungen
im Aquakultursektor sowie der internationalen Erfahrungen und
wissenschaftlichen Erkenntnisse. Ein vorrangiges Ziel des Vorschlags
ist die Verhütung von Seuchen durch eine verbesserte Überwachung der
gesamten Produktionskette. Mit diesem Ansatz will man wirtschaftlichen
Verlusten vorgreifen, die durch Krankheiten und Handelsbeschränkungen
entstehen. Ferner sind Maßnahmen vorgesehen, um seuchenfreie Betriebe
vor Krankheitserregern zu schützen und die Einschleppung exotischer
Krankheiten in die EU zu verhindern.

Dabei besteht insofern Spielraum, als lokale oder regionale Ansätze
zur Seuchenprävention und ?eindämmung gewählt werden können, wobei die
Mitgliedstaaten für die ordnungsgemäße Umsetzung und Überwachung
verantwortlich sind. Entsprechend der vorgeschlagenen Richtlinie
erstellen die nationalen Behörden Bekämpfungs- und Tilgungsprogramme
sowie Krisenpläne für neu auftretende und exotische Krankheiten. Für
den Fall, dass obligatorische Maßnahmen zur Tilgung exotischer
Krankheiten (z. B. Tötung der Tiere) geboten sind oder dass die
Mitgliedstaaten Programme zur Tilgung nicht exotischer Krankheiten
durchführen, sieht die Richtlinie eine Entschädigung durch den
Europäischen Fischereifonds vor.

Ein zentrales Anliegen dieses Vorschlags ist die Vereinfachung und
Modernisierung der aktuellen Vorschriften und Verfahren für den
gesundheitlichen Schutz von Wassertieren. Der Richtlinienvorschlag
passt die Vorschriften für das Inverkehrbringen von Tieren und
Erzeugnissen aus der Aquakultur an die Normen des Internationalen
Tierseuchenamtes (OIE) an. So soll zum einen der
innergemeinschaftliche Handel intensiviert und zum anderen der Handel
zwischen der EU und Drittstaaten durch harmonisierte, präzise
Vorschriften zur Aquakultur vereinfacht werden.

Die Ausarbeitung dieses Vorschlags erfolgte vor dem Hintergrund
ausführlicher Diskussionen zwischen der Kommission und den betroffenen
Akteuren sowie einer umfassenden Folgenbewertung der Richtlinie.



 



 

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