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AHO Aktuell - 22.08.2005

Vogelgrippe: Meldeverpflichtung für Geflügelbestände beachten


Mönchengladbach (aho) - Vor dem Hintergrund der seit Monaten in Asien
auftretenden Vogelgrippe (Geflügelpest, Aviäre Influenza), die sich
zwischenzeitlich auch bis Russland und Kasachstan ausgebreitet hat,
haben im Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft am vergangenen Wochenende Beratungen stattgefunden, wie
ein Übergreifen der Tierseuche auf Deutschland verhindert werden kann.
"Als größte Gefahr für die Einschleppung von Virusmaterial werden
derzeit der illegale Tierhandel, das unwissentliche oder fahrlässige
Einschleppen durch Reisende und der im September beginnende Vogelzug
angenommen. Diesen Einschleppungsursachen sollen durch intensive
Informationsmaßnahmen vor allem an den Flughäfen, die Ausdehnung von
Einreisekontrollen und verstärkte Beprobung von Zugvögeln begegnet
werden. Seit längerem gilt schon ein EU-weites Importverbot für
Geflügel, Geflügelfleisch und Eier", so Dr. Ferinand Schmitz vom
städtischen Veterinär- und Lebensmittelamt der Stadt Mönchengladbach.

Das Bundesministerium hat außerdem eine Eilverordnung vorbereitet, die
wahrscheinlich Mitte September in Kraft treten soll. Mit der
Eilverordnung soll das Wildvogelmonitoring, die Untersuchung von
Wildvögeln, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Jägern, die
zwangsweise Aufstallung von Freilandgeflügel und die tierärztliche
Untersuchung von Geflügelbeständen verpflichtend vorgeschrieben
werden. "Ob und wann diese Eilverordnung in Kraft tritt, hängt von der
weiteren Entwicklung des Seuchengeschehens in Russland ab", so Dr.
Schmitz weiter.

Das städtische Veterinäramt bittet in diesem Zusammenhang alle
Reisenden darum, keine Geflügelbestände in gefährdeten Regionen zu
betreten und die Mitnahme von Lebensmitteln, so etwa Geflügelprodukte,
zu unterlassen. Außerdem verweist das Veterinäramt auf die
Meldeverpflichtung für Geflügelbestände nach dem Tierseuchenrecht.
Danach ist jeder Geflügelhalter verpflichtet, dem städtischen
Veterinäramt die gehaltenen Hühner, Enten, Gänse, Fasanen, Perlhühner,
Wachteln, Tauben und Puten unter Angabe der Anzahl und des Standortes
der Tiere mitzuteilen. Dies gilt ausdrücklich auch für Hobby-Halter
mit nur wenigen Tieren. Das Veterinäramt verfügt zwar aus dem
Seuchengeschehen im Jahr 2003 schon über eine große Zahl gemeldeter
Bestände, bittet jedoch um Aktualisierung der Angaben.

Die Tierärzte des Veterinäramtes bitten darum, das vermehrte Verenden
von Geflügel umgehend mitzuteilen. Außerhalb der Dienstzeiten sind die
Tierärzte des Veterinäramtes über die Leitstelle der Feuerwehr zu
erreichen.


 



 

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