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AHO Aktuell - 21.08.2005

Dringende Mahnung: Tierhaltungen müssen angezeigt werden


Merseburg (aho) - Während des Ornithosegeschehens vor einigen Wochen
in Sachsen-Anhalt wurde bei zahlreichen Kontrollen festgestellt, dass
viele Geflügelhalter nicht beim Veterinäramt registriert und damit
nicht bei der Tierseuchenkasse angemeldet waren.

Der Landkreis Merseburg - Querfurt weist in diesem Zusammenhang darauf
hin, dass nach der Viehverkehrs-Verordnung das Halten von Einhufern,
Schweinen, Rindern, Schafen, Ziegen, sonstigen Klauentieren (zum
Beispiel Damwild, Wildschweine), Kameliden (Kamele, Lamas, Alpakas),
Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben,
Truthühnern oder Wachteln bei der Behörde anzuzeigen ist. Änderungen
in der Tierhaltung sind unverzüglich zu melden. Das Halten von
Pensionsvieh ist ebenfalls anzeigepflichtig.



 



 

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