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AHO Aktuell - 19.08.2005

Vogelgrippe: Aus für Freilandhühner in Deutschland


Berlin (aho) - Die Bundesregierung wird mit einer Eilverordnung
Maßnahmen zum Schutz vor der Vogelgrippe ergreifen. Nach der Tagung
einer Expertengruppe aus Bund und Ländern kündigte dies
Verbraucherschutzministerin Renate Künast in Berlin an. Das
Ministerium hat ein Informationsblatt ins Internet gestellt, um
insbesondere Reisende aus Zentral- und Ostasien vor den
Übertragungswegen der gefährlichen Virusinfektion zu warnen.


Durch die bisherige Ausbreitung der Vogelgrippe gehen Experten davon
aus, dass der Erreger dieser Krankheit über kurz oder lang auch
Deutschland erreichen könnte. Um die aktuelle Lage und weitere
Schutzmaßnahmen zu beraten, hat Bundesverbraucherschutzministerin
Künast am 18. August eine Expertengruppe aus Vertretern von Bund,
Ländern und der Geflügelwirtschaft einberufen.

Die Ministerin wies am 19. August darauf hin, dass die üblichen
Handelswege zum Schutz der Verbraucher mittlerweile geschlossen sind.
Seit längerem gilt ein EU-weites Importverbot für Geflügel,
Geflügelfleisch und Eier aus den bisher betroffenen Gebieten. Dieses
Verbot ist jetzt auf andere Vögel als Geflügel sowie unbehandelte
Federn und Federteile ausgeweitet.

Dennoch sieht Künast drei Hauptgefahren für ein mögliches
Einschleppen der Vogelgrippe:

* den illegalen Tierhandel
* das unwissentliche oder fahrlässige Einschleppen durch Reisende
* den Vogelzug

Der illegale Tierhandel, den Experten als größte Gefahr ansehen, kann
nur durch eine Intensivierung der Einreise-Kontrollen - insbesondere
an den Flughäfen - bekämpft werden. Dazu werden sich die Bundesländer
mit dem Zoll eng abstimmen.

Informationen für Reisende

Dem unwissentlichen oder fahrlässigen Einschleppen des Virus durch
Reisende kann man nur durch intensive Informationsmaßnahmen begegnen.
Das Bundesverbraucherschutzministerium hat hierzu ein
"Informationsblatt für Reisende" herausgegeben. Darüber hinaus
informiert das Auswärtige Amt auf seiner Homepage mit ständig
aktualisierten Reisehinweisen.

Eine Übertragung des Vogelgrippevirus durch Zugvögel auf direktem Weg
wird nach den bisherigen Beobachtungen des Zugverhaltens der Vögel als
eher unwahrscheinlich angesehen. Eine natürliche, langsame
Virusausbreitung in Richtung Westen durch Entenarten kann allerdings
wegen der Überlappung ihrer Brutgebiete nicht ausgeschlossen werden.

Um den Gefahren durch den Vogelzug zu begegnen, wurden in dem
Expertengespräch weitere Maßnahmen beschlossen, die bis zu der Mitte
September erwarteten Ankunft der ersten Zugvögel über eine
Eilverordnung umgesetzt werden sollen. Diese wird noch mit den
Bundesländern abgestimmt. Da ihr an einem risikoorientierten Handeln
gelegen sei, würde sie die ihr bereits vorliegende Eilverordnung im
Falle eines konkreten Krankheitsausbruchs aber auch ohne Abstimmung
mit den Bundesländern unterschreiben, sagte Renate Künast. Sie
betonte, dass eine konkrete Gefahrenlage jedoch nicht gegeben sei,
sondern dass alle ergriffenen Maßnahmen darauf zielen, es gar nicht
erst zu einem Krankheitsausbruch kommen zu lassen.

Künast hob hervor, dass es hierbei um eine ruhige und systematische
Umsetzung der Maßnahmen ginge.

Dazu gehören insbesondere:

* eine Ausweitung des Wildvogelmonitorings zu einem
flächendeckenden Monitoring unter Einbeziehung der Jäger,
* die zwangsweise "Aufstallung von Freilandgeflügel", das
heißt die Tiere müssen zeitweilig zwangsweise in Ställen
gehalten werden und
* die Verpflichtung der Geflügelhalter, ihre Bestände untersuchen
zu lassen, wenn sie der Aufstallung nicht nachkommen können. Die
Bestände müssen dann beispielweise mit Netzen abgedeckt werden.

Auch Spaziergänger sind aufgefordert, auf verendete Tiere zu achten
und diese den Behörden zu melden. Sollte es trotzdem zu einem Ausbruch
der Krankheit kommen, kündigte Künast die Einleitung der in der
geltenden Geflügelpestverordnung verankerten Maßnahmen an.

Übergreifen der Tierseuche auf Menschen bisher die Ausnahme

Der Präsident des Friedrich-Loeffler-Insitutes für Tierschutz, Thomas
C. Mettenleiter, wies darauf hin, dass in der öffentlichen Diskussion
derzeit verschiedene Begriffe missverständlich verwendet werden.
Besonderen Wert lege er darauf, dass es sich bei der Vogelgrippe um
eine Tierseuche handelt. Grundsätzlich sei es so, dass die auslösenden
Influenzaviren in sehr vielen Organismen vorkommen. Allerdings
verursachen diese "normalen" Influenzaviren keine schweren
Krankheiten. Erst mutierende, also sich verändernde Viren können
gefährlich werden. Dies sei auch im Fall der Vogelgrippe so.

Anhand des bisherigen Verlaufs der Krankheit ist allerdings
festzustellen, dass ein Übergreifen auf den Menschen nur in
Ausnahmefällen geschehen ist. Ob und wann sich eine auf den Menschen
übergreifende Mutation ergibt, kann nicht abgeschätzt werden.
Insofern wäre es verfrüht, von einer Pandemie zu sprechen.

Zur Frage nach einer Impfung der Tiere wies Mettenleiter darauf hin,
dass sein Institut bereits längere Zeit daran arbeitet. Allerdings
sei der mittlerweile entwickelte Impfstoff noch nicht abschließend
getestet. Allerdings wäre er auch nicht für eine flächendeckende
prophylaktische Impfung von Tieren geeignet. Denn der Impfstoff würde
zwar verhindern, dass das betreffende Tier erkrankt. Eine Übertragung
des Krankheitserregers wäre aber dennoch möglich.

Wie Künast bat auch Mettenleiter die Bevölkerung um Mithilfe. Er
verwies auf eine im Jahr 2003 in den Niederlanden ausgebrochene
Krankheit, die in Deutschland nicht um sich greifen konnte, weil der
betreffende Tierhalter seine Tiere sehr sorgfältig beobachtet und den
Behörden rechtzeitig Meldung gemacht hatte.



 



 

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