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AHO Aktuell - 12.08.2005

Vogelgrippe: Veterinäramt Cloppenburg weist auf Schutzmaßnahmen hin!


Cloppenburg (aho) - Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe in Kasachstan,
Russland und seit neuestem auch in der Mongolei wird seitens des
Veterinäramtes des Landkreises Cloppenburg auf die Einhaltung der
bestehenden Schutzmaßnahmen nach der Geflügelpest-Verordnung des
Bundes und der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz gegen die
Geflügelpest hingewiesen, um einem möglichen Seuchenausbruch
vorzubeugen.

Neben der Meldepflicht für alle Geflügelhalter - auch Hobbyhalter,
von Enten, Gänsen, Fasanen, Rebhühnern, Wachteln und Tauben und
Hühnern gilt, dass bei Freilandhaltungen bzw. bei nicht
ausschließlicher Haltung in Ställen ab einer bestimmten Größenordnung
der Bestand regelmäßig zu untersuchen ist und die Ergebnisse dem
Veterinäramt vorzulegen sind. Ebenso sind die Geflügelbesitzer
gehalten ihre Ställe gegen den unbefugten Zutritt zu sichern und einen
Zutritt nur mit Schutzkleidung zu gewähren, welche nach Gebrauch
unverzüglich zu reinigen oder unschädlich zu beseitigen ist.
Fahrzeuge, Maschinen und sonstige Gerätschaften sind z. B. nach jeder
Ein- oder Ausstallung auf dem Betriebsgelände zu reinigen und zu
desinfizieren. Gleiches gilt auch für die freigewordenen Stallungen,
die darin vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände. Eine
ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung gehört ebenfalls zu den
Schutzmaßnahmen.

Seitens der EU ist bereits die Einfuhr von lebendem Geflügel,
Geflügelfleisch und Eiern aus Russland und Kasachstan verboten.



 



 

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