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AHO Aktuell - 08.08.2005

Gentechnisch veränderter Mais für Tierfutter in der EU genehmigt


Berlin/Brüssel (aho/lme) - Die Europäische Kommission hat heute das
Inverkehrbringen der gentechnisch veränderten Maissorte MON 863 für
die Einfuhr und die Verarbeitung zu Tierfutter genehmigt. Die
Entscheidung erstreckt sich weder auf die Verwendung als Lebensmittel
noch auf den Anbau. Der Mais wurde von Monsanto verändert, um gegen
den Maiswurzelbohrer resistent zu werden. Die Genehmigung wurde
Monsanto für 10 Jahre erteilt.

Die heutige Genehmigung von MON863 durch die EU-Kommission stützt sich
auf die Rechtsvorschriften der Gemeinschaft zur Freisetzung von
genetisch veränderten Organismen (GVO), die zu den weltweit strengsten
Vorschriften gehören. Nach einer rigorosen Risikoabschätzung wurde die
Maissorte MON863 von der Europäischen Behörde für
Lebensmittelsicherheit so sicher wie herkömmlicher Mais eingestuft.

Die heutige Genehmigung erstreckt sich auf die Einfuhr und die
Verwendung in oder als Futtermittel, jedoch nicht auf den Anbau oder
die Verwendung in oder als Lebensmittel. Das Produkt unterliegt den
Bestimmungen für die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit, die im
April 2004 in Kraft traten. Sobald es in Verkehr gebracht wird, muss
es klar als ein Produkt gekennzeichnet sein, das gentechnisch
veränderten Mais enthält. Die Überwachung nach dem Inverkehrbringen
wird durch einen spezifischen Erkennungsmarker sichergestellt.

In den letzten vier Jahren hat die EU ein klares System für den Umgang
mit gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln sowie Kulturen
geschaffen. Dadurch dürfen nur GVO, die für Menschen und Tiere sowie
für die Freisetzung in die Umwelt unbedenklich sind, auf den
europäischen Markt gelangen. Klare Kennzeichnungsvorschriften geben
Landwirten und Verbrauchern die Wahlfreiheit beim Kauf. Genehmigungen
werden nach einer Einzelfallprüfung des jeweiligen GVO erteilt.
Anträge auf Genehmigung, die die Kriterien nicht erfüllen, wurden und
werden auch in Zukunft abgelehnt.




 



 

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