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AHO Aktuell - 05.08.2005

Baden-Württemberg: Einfuhrverbot wegen Geflügelpest


Stuttgart (aho) - In Abstimmung mit den Bundesbehörden und der
Europäischen Union hat das baden-württembergische Ministerium für
Ernährung und Ländlichen Raum mit Wirkung ab Donnerstag, den 4. August
die Einfuhr von unbehandelten Federn und Federteilen und anderen
Vögeln als Geflügel aus Russland und Kasachstan verboten. Ursache
hierfür ist der Verdacht des Ausbruchs der Geflügelpest (Vogelgrippe)
in diesen Ländern, teilte das Ministerium am Freitag (5. August) in
Stuttgart mit.

Das Land Baden-Württemberg kommt damit einer Bitte der Europäischen
Kommission nach, bereits im Vorgriff einer zu erwartenden Entscheidung
der EU gerecht zu werden, falls sich der Verdacht der Geflügelpest in
den dortigen Ländern bestätigt. Ergänzend weist das Ministerium darauf
hin, dass ohnehin in letzter Zeit keine Genehmigungen für unbehandelte
Federn beantragt wurden und die Einfuhr von lebendem Geflügel,
Geflügelfleisch und Eiern schon verboten sind.



 



 

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