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AHO Aktuell - 05.08.2005

Auch Hessen erlässt Einfuhrverbot wegen Vogelgrippe


Wiesbaden (aho) - "Nach dem nun auch in Russland und Kasachstan
Verdachtsfälle von Vogelgrippe aufgetreten sind, wird Hessen das
Einfuhrverbot für Vögel und unbehandelte Federn aus Russland und
Kasachstan vorsorglich ausweiten. Das Verbot ergänzt die bestehenden
Importstopps für Geflügelfleisch und Ziervögel aus Südostasien.
Einfuhren von lebendem Geflügel, Geflügelfleisch und Eiern aus
Russland und Kasachstan sind bereits aufgrund der derzeitigen
Rechtslage verboten", sagte Verbraucherschutzminister Wilhelm Dietzel
heute in Wiesbaden.

Anlass für die Ausweitung der Vorsorgemaßnahmen ist der dringende
Verdacht des Vordringens der Vogelgrippe aus Südostasien nach Russland
und Kasachstan. In der Regel werden Einfuhrverbote EU-weit
ausgesprochen. Derzeit besteht nur der dringende Verdacht, dass es
sich bei den Fällen in Russland und Kasachstan tatsächlich um den
Vogelgrippen-Erreger H5 N1 handelt. Die EU Kommission bereitet zurzeit
eine entsprechende Verordnung vor, sollte ich der dringende Verdacht
bestätigen.

"Mit der vorsorglichen Ausweitung der Schutzmaßnahmen soll ein
Einschleppen des Vogelgrippevirus auf dem Handelsweg verhindert
werden", so Verbraucherschutzminister Dietzel. Ab heute wird am
Flughafen Frankfurt die Einfuhr von jeglicher Art von Vögeln und
unbehandelten Federn aus Russland und Kasachstan nicht mehr
zugelassen. Einfuhren von lebendem Geflügel, Geflügelfleisch und Eiern
aus Russland und Kasachstan in die EU sind bereits verboten.

Es handelt sich um eine Vorsorgemaßnahme Hessens, für den Fall, dass
sich der Verdacht auf das Vorliegen von H5 N1 bestätigt, wird die
Europäische Kommission die Aufnahme von Russland und Kasachstan in die
Liste der Länder vorbereiten, aus denen die Mitgliedstaaten die
Einfuhr von unbehandelten Federn und Federteilen und anderen Vögeln
als Geflügel aussetzen (Entscheidung 2004/122/EG über Maßnahmen zum
Schutz gegen die Geflügelpest in bestimmten asiatischen Ländern).

An der Tiergrenzkontrollstelle am Frankfurter Flughafen werden alle
Sendungen aus Drittländern überprüft und die Sicherheitsmaßnahmen
erhöht. Die Veterinärbehörden bereiten sich auf ein schnelles
Eingreifen für den Seuchenfall vor, um ein Auftreten ohne lange
Reaktionszeit einzugrenzen und einen Infektionsherd eliminieren zu
können. Hierzu liegt bereits seit 2004 ein detaillierter
Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung der Vogelgrippe vor. Alle
geflügelhaltenden Betriebe in Hessen müssen bei den Veterinärbehörden
angezeigt sein. Die geflügelhaltenden Betriebe sind verpflichtet, das
Auftreten erhöhter Tierverluste im Bestand den Veterinärbehörden zu
melden und ein Bestandsregister im Betrieb zu führen. Da auch durch
den Flug von Zugvögeln eine Virusübertragung grundsätzlich nicht
auszuschließen ist, wird auch diesem Bereicht verstärkt Beachtung
geschenkt werden.

Dietzel betonte, dass Hessen bereits seit Monaten die Entwicklung der
Vogelgrippe genau beobachte. Bereits im Mai hatte das Hessische
Verbraucherschutzministerium ein Merkblatt für Reisende von und nach
Asien zusammengestellt und am Flughafen verteilen lassen, um eine
Einschleppung der Vogelgrippe in die hessischen Tierbestände zu
vermeiden.



 



 

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