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AHO Aktuell - 05.08.2005

Mecklenburg-Vorpommern ergreift Schutzmaßnahmen wegen Vogelgrippe


Schwerin (aho) - Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft,
Forsten und Fischerei von Mecklenburg-Vorpommern hat die Ein- und
Durchfuhr sowie das Verbringen von lebendem Geflügel, Geflügelfleisch
und Eiern aus Russland und Kasachstan nach bzw. durch das Bundesland
verboten. Über die europaweit geltenden Einfuhrverbote hat das Land
die Liste um alle Vogelarten sowie sämtliche Teile und Erzeugnisse,
wie Federn, von Vögeln jeder Art, bei denen eine Abtötung möglicher
Tierseuchenerreger nicht sicher gestellt wurde, erweitert. "Mit
Ausbruch der Geflügelpest in der Russischen Föderation und dem
Verdacht in der Republik Kasachstan können wir nur durch rigorose
Maßnahmen einen Ausbruch der Geflügelpest auch bei uns verhindern",
sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD). In der
vergangenen Woche waren von Russland und Kasachstan Verdachtsfälle von
Geflügelpest an die Welttiergesundheitsorganisation (OIE) gemeldet
worden. Ob es sich bei den Fällen um das auch für Menschen gefährliche
Grippevirus H5N1 handelt, ist noch unklar.

In Mecklenburg-Vorpommern informieren Mitarbeiter des Ministeriums
bereits seit einigen Wochen in Zusammenarbeit mit dem
Geflügelwirtschaftsverband über vorbeugende Maßnahmen bzw. über
Bekämpfungskonzepte im Falle einer Ausbreitung der Vogelgrippe. "Ein
entsprechender Alarmplan wurde aktualisiert und ein
Katastrophenschutzkonzept in Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium
und dem Innenministerium erarbeitet", sagte Minister Backhaus.



 



 

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