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AHO Aktuell - 18.07.2005

EU: Lockerung der BSE-Vorschriften?


(lid) - Die EU wird möglicherweise ihre Vorschriften zur Bekämpfung
von BSE lockern. Man wolle die Maßnahmen den "neuen Entwicklungen in
Wissenschaft und Technologie" anpassen und auf die verbesserte
BSE-Situation reagieren, zitiert die Nachrichtenagentur SDA aus einer
Medienmitteilung der EU-Kommission vom 15. Juli. Markos Kyprianou,
zuständiger Kommissar für Gesundheit und Konsumentenschutz, möchte
beispielsweise die Altersgrenze der Rinder für die Entfernung von
Risikomaterial heraufsetzen. Derzeit dürfen weder Hirn noch Rückenmark
von Tieren, die über zwölf Monaten alt sind, in Nahrungsmittel
gelangen. Die Fachleute der EU überlegen sich außerdem, das Verbot von
Tiermehl in Futtermitteln zu lockern und bei einem BSE-Fall nicht mehr
die Tötung der ganzen Altersgruppe einer Herde vorzuschreiben.

Diese Überlegungen überraschen im Schweizerischen Bundesamt für
Veterinärwesen nicht. Auch hier befasse man sich mit diesem Thema,
sagt die BSE-Expertin Dagmar Heim gegenüber der SDA. Die Schweiz
werde jedoch nicht vorpreschen, sondern erst einmal die Diskussion in
der EU verfolgen.



 



 

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