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AHO Aktuell - 27.06.2005

Bayern meldet zweiten BSE-Fall trotz Tiermehlverbot


München (aho) - Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit in
Riems hat einen weiteren BSE-Fall in Bayern bestätigt. Es handelt sich
um ein am 27.03.2001 geborenes weibliches Fleckviehrind aus
Mittelfranken. Das Tier wurde im Rahmen der Schlachtung untersucht.
Bei der endgültigen Abklärung durch das Bundesforschungsinstitut für
Tiergesundheit in Riems wurde TSE-typisches Prion-Protein eindeutig
nachgewiesen.

Somit ist zum zweiten Mal in Deutschland ein Tier an BSE erkrankt, das
nach dem Tiermehl-Verfütterungsverbot (Dezember 2000) geboren ist. Die
Verfütterung von Tiermehl und Milchaustauschern gilt als eine der
Hauptursachen für die Entstehung von BSE. Deshalb war das
Verfütterungsverbot einer der entscheidenden Schritte zur Eindämmung
von BSE-Erkrankungen bei Tieren. Weitere Infektionswege sind
allerdings nicht auszuschließen. Allein in England gab es nach dem
verschärften Verfütterungsverbot schon mehr als 100 Fälle von sog.
born-after-ban-Tieren.

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und
Verbraucherschutz informiert weiter:

Aufeinander abgestimmte Sicherungsmaßnahmen gewährleisten die
größtmögliche Sicherheit des Verbrauchers: Neben dem
Verfütterungsverbot werden nicht nur alle Schlachttiere, sondern auch
alle verendeten oder wegen Krankheit zu tötenden Monitoring-Tiere ab
24 Monate auf BSE getestet. Seit dem ersten BSE-Fall wurden in Bayern
3,3 Millionen BSE-Tests bei Schlachttieren und etwa 215.000 BSE-Tests
bei Monitoring-Tieren durchgeführt. Zudem werden bei jedem
Schlachttier die sog. Risikomaterialien wie Gehirn und Rückenmark
entfernt und gesondert entsorgt.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Rind auch noch 2001 über
Spurenkontamination der Futtermittel mit tierischem Protein mit dem
BSE-Erreger infiziert wurde. Nach einer Studie der LMU München
enthielten in den Jahren 1996 bis 2000 bis zu 70% der untersuchten
Futtermittelproben noch Spuren tierischer Bestandteile. Im Zuge des
umfassenden Verfütterungsverbotes reduzierte sich dieser Anteil im
Jahr 2001 auf 7% und im Jahr 2002 auf 0,3%.

Dies ist der 3. BSE-Fall im Jahr 2005 und der 2. ''born after ban''
-Fall in Bayern. Der erste ''born after ban''-Fall wurde am 6. April
2005 nachgewiesen. Es handelte sich damals um ein am 28.05.2001
geborenes weibliches Braunviehrind aus Schwaben. Im Jahr 2004 gab es
21 BSE-Fälle in Bayern, 21 im Jahr 2003, 27 im Jahr 2002, 59 im Jahr
2001 und fünf im Jahr 2000. Insgesamt gibt es damit im Freistaat 136
BSE-Fälle.



 



 

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