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AHO Aktuell - 14.06.2005

Hessen bringt Gesetzesinitiative zum Schächten in den Bundesrat ein


Wiesbaden (aho) - Mit einer Rede im Plenum des Bundesrates am
nächsten Freitag wird Wilhelm Dietzel, Minister für Umwelt, ländlichen
Raum und Verbraucherschutz, die Hessische Initiative zur Änderung der
tierschutz-rechtlichen Vorschriften zum betäubungslosen Schlachten
vorstellen.

Seit 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert.
Mit der Änderung des Paragraphen 4a im Tierschutzgesetz soll die
derzeit unklare Rechtssituation bundeseinheitlich gelöst und die
entsprechenden Vorschriften für das religiös motivierte Schlachten
angepasst werden.

Hessen wird in der Bundesratsinitiative vorschlagen, das
Bundestierschutzgesetz in zwei Punkten zu ändern: Zum einen soll die
vom Hessischen VGH geforderte Nachweispflicht verankert werden. Zum
anderen soll ein objektives fachliches Kriterium in die
Ausnahmeregelung eingeführt werden. Künftig soll belegt werden, dass
es beim betäubungslosen Schlachten nicht zu erheblich mehr Schmerzen
und Leiden der Tiere kommt, als bei den üblichen Schlachtverfahren mit
Betäubung.

Gleichzeitig wirbt Hessen für die Elektrokurzzeitbetäubung als
wichtigen Beitrag zur Integration und einen Weg, der den Belangen des
Tierschutzes Rechnung trägt und religiös motiviertes Schlachten
weiterhin ermöglicht. Diese Auffassung wird auch vom Hessischen
Integrationsbeirat wie auch von der Delegiertenversammlung der
hessischen Ausländerbeiräte geteilt.



 



 

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