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AHO Aktuell - 13.06.2005

Chlamydiennachweis in einem Geflügelbestand in Sachsen-Anhalt


Berlin (aho) - Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung
und Landwirtschaft nimmt den Nachweis von Chlamydien in Form der so
genannten Papageienkrankheit (Ornithose) , in einem illegal geführten
Geflügelbestand (Hühner, Enten, Gänse) im Landkreis Sangerhausen in
Sachsen-Anhalt (Bestand Kolbe, Dorfstraße 40, 06528 Großleinungen) zum
Anlass, darauf hinzuweisen, dass sich Personen, die seit Anfang April
2005 aus diesem Bestand Geflügel gekauft haben, bei der zuständigen
Behörde (Veterinäramt) melden sollten.

"Chlamydien rufen bei Menschen zum Teil schwere Störungen des
Allgemeinempfindens hervor", so Alexander Müller, Staatssekretär im
Bundesverbraucherschutzministerium. Fieber, Kopf- und
Gliederschmerzen, Appetitlosigkeit, Benommenheit, atypische
Lungenentzündung, Herz-Kreislaufschwäche, ggf. bleibende
Herzbeschwerden infolge Herzklappenveränderungen wären starke
Krankheitssypmtome. Häufig würden auch nur milde Symptome auftreten,
die als grippaler Infekt angesehen und behandelt werden.

"Wir weisen alle Geflügelhalter eindringlich darauf hin, die Haltung
nach § 24b der Viehverkehrsverordnung bei der zuständigen Behörde
anzuzeigen. Dies ist insbesondere auch aus tierseuchenrechtlichen
Gesichtpunkten erforderlich, um mögliche Seuchenfälle (Geflügelpest!)
rasch verfolgen und tilgen zu können," sagte Müller.

Hinweis: Die Meldepflicht gilt auch für Hobby-Geflügel!



 



 

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