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AHO Aktuell - 01.06.2005

Schweinepestimpfung bei Schwarzwild in Rheinland-Pfalz


Mainz (aho) - Zur Bekämpfung der Schweinepest bei Schwarzwild in
Rheinland-Pfalz werden vom 3. bis 5. Juni 2005 im Impfgebiet Pfalz
wieder Impfköder ausgelegt. Das teilt das Staatsministerium in Mainz
mit. Jäger erhalten die Impfköder in den Kreisverwaltungen und bringen
sie an Kirrstellen im Wald aus. Der Impfstoff stellt für Menschen
keine Gefahr dar, jedoch sollten die an ein Stück Seife erinnernden
Köder nicht berührt werden. Die nächste Impfung in diesem Frühjahr ist
vom 1. bis 3. Juli vorgesehen.

Die Kosten für die diesjährigen Impfaktionen werden wieder vom Land
übernommen und betragen voraussichtlich 180.000 Euro. 2002 kosteten
die Impfungen 1,5 Mio Euro, 2003 und 2004 je 2,1 Mio Euro.

In der Pfalz erfolgt die Auslage in den Landkreisen Alzey-Worms, Bad
Dürkheim, Bad Kreuznach, Donnersbergkreis, Germersheim, Kusel,
Ludwigshafen, Südliche Weinstraße, Südwestpfalz, in Stadt und
Landkreis Kaiserslautern sowie in den Städten Landau, Neustadt,
Pirmasens und Speyer.

Die Impfung der Wildschweine gegen die Schweinepest ist bisher sehr
erfolgreich verlaufen. In der Region Eifel wurde seit 2002 geimpft.
Der letzte Fall trat hier im März 2003 auf. Mehr als 54 Prozent der
Schwarzkittel besitzen derzeit in dieser Region Antikörper gegen das
Schweinepestvirus und sind gegen eine erneute Erkrankung geschützt. Da
die Seuche im ehemaligen Impfgebiet Eifel erfolgreich bekämpft worden
ist, werden im Jahr 2005 nur noch die Wildschweine in der Pfalz gegen
die Schweinepest geimpft. Trotzdem sollten alle Schweine haltenden
Landwirte im eigenen Interesse alle erforderlichen Maßnahmen
einhalten, um einen direkten oder indirekten Kontakt zwischen Haus-
und Wildschweinen zu vermeiden.

Ähnliche Erfolge in der Pfalz sind absehbar, wo seit 2003 geimpft
wird: Derzeit besteht hier eine Immunisierungsrate von rund 54
Prozent. Der letzte Fall bei Wildschweinen in der Region Pfalz wurde
im November 2004 festgestellt.

Weil sich aber das Virus trotz Impfung noch eine Weile halten kann,
ist es wichtig, dass die Vorsichtsmaßnahmen für Hausschweinebestände
unbedingt eingehalten werden. Verboten ist die Impfung von
Hausschweinen mittels Köder; diese würden dann als
schweinepestverseucht gelten - mit allen Konsequenzen.


 



 

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