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AHO Aktuell - 31.05.2005

EU-Kommission will besseren Schutz von Masthähnchen


Brüssel (aho) - Die Kommission hat einen Vorschlag für eine
Richtlinie zum Schutz von Masthühnern (Broilern) vorgeschlagen.
Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass die Hühner in
der intensiven Tierhaltung unzureichend geschützt sind. Diese
Initiative war eine Reaktion auf die seit langem bestehende Forderung
von Mitgliedstaaten und Bürgern, die Kommission solle hier etwas
unternehmen.

Dazu Markos Kyprianou, Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz:
"Tierschutz ist nicht nur ein ethisches Problem, sondern auch eine
Qualitätsfrage für die Verbraucher. Die Zahl der alljährlich
geschlachteten Hühner ist höher als die Zahl der geschlachteten Tiere
in jedem anderen Tierhaltungssektor der EU. Die Methoden der
intensiven Tierhaltung in diesem Bereich haben zu erheblichen
Tierschutzproblemen geführt und die Verbraucher haben wiederholt ihre
Besorgnis darüber zum Ausdruck gebracht. Das ergebnisorientierte
Konzept des Vorschlags wird konkrete Verbesserungen für die Tiere
gewährleisten und dabei gleichzeitig den Haltern eine gewisse
Flexibilität in den Tierhaltungsmethoden ermöglichen, soweit sie die
aufgestellten Tierschutznormen weiterhin einhalten."

Der Vorschlag schreibt eine maximale Besatzdichte von 30 kg
Lebendgewicht je Quadratmeter sowie Mindestvorschriften zum Schutz der
Tiere vor. Die Halter müssen dafür sorgen, dass die Tiere Zugang zu
Einstreu, Tränkeinlagen und Futter haben und eine ausreichende
Belüftung sichern. Die Stallungen müssen ein Minimum an Licht bieten
und sind mindestens zweimal täglich zu inspizieren. Hühner mit
gravierenden Verletzungen oder in schlechtem Gesundheitszustand sind
angemessen zu behandeln oder unverzüglich zu töten. Diese
Mindestanforderungen werden durch genaue Aufzeichnungspflichten
ergänzt; verzeichnet werden Innentemperaturen, medizinische Behandlung
oder Sterblichkeitsziffern. Tierschutzprobleme sind eher bei einer
Besatzdichte von über 30 kg/m2 wahrscheinlich; Betriebe, die die
Tierschutzverhältnisse verbessert haben, dürfen jedoch eine
Besatzdichte von bis zu 38 kg/m2 haben, solange die Überwachung im
Schlachthof weiterhin ergibt, dass die Tiere unter keinen besonderen
Tierschutzproblemen leiden.

Dies sind die ersten EU-Vorschriften für diesen Bereich. Gegenwärtig
gelten ergänzend zu den Vorschriften und praktischen Regeln der
Mitgliedstaaten nur die Anforderungen der Richtlinie 98/58/EG über
den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere. In der Anhörungsphase
wurde der Entwurf von Tierschutzorganisationen, Verbrauchergruppen
und Wirtschaft begrüßt.

Die im Vorschlag enthaltenen Tierschutzanforderungen werden mehr
Klarheit für den Handel mit Masthähnchen schaffen, weil gemeinsame
Mindestregeln aufgestellt werden, die in der gesamten EU gelten
werden. Die Kontrollen zur Überwachung des Tierschutzes werden in die
bestehenden Veterinärkontrollen einbezogen, damit die Zusatzbelastung
für Erzeuger und Inspektoren möglichst gering bleibt.

Die nächsten Schritte

Die Richtlinie muss jetzt vom Rat geprüft werden und das Europäische
Parlament wird gehört. Dem Vorschlag gemäß berichtet die Kommission
binnen zwei Jahren über die mögliche Einführung einer verbindlichen
Etikettierungsregelung, die auf der Einhaltung der Tierschutznormen
beruht. Die Europäische Kommission plant noch weitere Entwicklungen
auf dem Gebiet des Tierschutzes, auf die im künftigen EU-Aktionsplan
eingegangen wird.



 



 

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