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AHO Aktuell - 30.05.2005

Keine Schlachtabfälle in freier Wildbahn - Gefahr von Tierseuchenübertragung


Mainz (aho/lme) - Schlachtabfälle von Nutztieren (z.B. Geflügel, Rind,
Schwein) dürfen nicht in der "freien Natur" ausgebracht werden. Darauf
wies das Umweltministerium von Rheinland-Pfalz hin. Dies gelte
beispielsweise an Luderplätzen für Füchse ebenso wie für das
Beschicken von Fallen für Raubwild oder für die Fütterung von
Greifvögeln.

Auch die Verwendung von Speiseabfällen (z.B. gebratene Reste von
Nutztieren oder Fischen) zur Beschickung von Luderplätzen bzw. eine
"Entsorgung" dieser Fleisch- bzw. Fischreste im Wald oder Feld ist
verboten.

Ebenso sollten Spaziergänger oder Camper keine Fleischreste oder
Speiseabfälle (belegtes Wurstbrötchen, Landjäger etc.) unachtsam
wegwerfen oder an Grillplätzen liegen lassen.

Diese Abfälle können in der Wildtierpopulation zu gefährlichen
Seuchenausbrüchen führen. Insbesondere vor dem Hintergrund des
Ausbruchs und der Verbreitung der Schweinepest bei Haus- und
Wildschweinen in Rheinland-Pfalz, aber auch der Gefahr einer
Einschleppung anderer Krankheiten in die Wildpopulation (z.B. Maul-
und Klauenseuche) bittet das Umweltministerium um unbedingte
Beachtung der Vorschriften.

Die Schweinepest stellt für den Menschen keine Gefahr dar, aber das
Virus kann verborgen in nicht ausreichend erhitztem Fleisch
überdauern und bei Aufnahme durch z.B. Wildschweine zu
Seuchenausbrüchen mit hohen wirtschaftlichen Verlusten führen.

Zum Schutz der Umwelt und zur Tierseuchenprävention sollen immer alle
Abfälle eingesammelt, mitgenommen und zu Hause unschädlich entsorgt
werden.



 



 

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