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AHO Aktuell - 29.05.2005

45. Fortbildungskursus über Schweinekrankheiten


Hannover (aho) - Die Tierärztekammer Niedersachsen und die Klinik für
kleine Klauentiere bieten am 24. Juni 2005 Tierärztinnen und
Tierärzten den 45. Fortbildungskursus über Schweinekrankheiten an. Die
Fortbildungsveranstaltung findet zwischen 9:00 - 17:15 Uhr in der
Tierärztlichen Hochschule Hannover, Demonstrationsraum "Alte
Heizzentrale", Bischofsholer Damm 15 statt.

Ablauf:

W. Cossmann, Hannover: Einführung

G. Greif, Hannover: Grußwort

M. Kietzmann, Hannover: Keine antibiotische Behandlung und dennoch
rückstandspositiv - mögliche Ursachen

A. v. Altrock, Hannover: Campylobacter und Yersinia - Vorkommen in
Mastbeständen und Konsequenzen nach der neuen Zoonosenrichtlinie

C. Schröder, Hannover: Effekte von Biotin auf die Fruchtbarkeit von
Sauen

T. Kühn, Jena: Resistenztestung als Kriterium der diagnostischen
Wahrheit - vergleichende Darstellung verschiedener Methoden und ihr
Einfluss auf die Therapieentscheidung -

M. Kühne, Hannover: Einführung der risikoorientierten
Fleischuntersuchung zum 01.01.2006 - Auswirkung auf die tierärztliche
Praxis im Bestand

K.-H. Waldmann, Hannover: Der aktuelle Fall, Klinische Demonstration

K. Scheepens, Best, NL: "Was sagt die Sau?" - Zur Bedeutung von
Verhalten und Umwelt in der Diagnostik

P. Heller, Lüneburg: Erfolgreiche PRRS-Sanierung mittels Impfung

M. Wendt, Hannover: Räudeserologie in der Bestandsdiagnostik

N. Stockhofe-Zurwieden, Lelystad, NL: PMWS - PCV 2 und was noch? -
Ursachenforschung

K.-H. Waldmann, Hannover: Forensische Aspekte in der Schweinepraxis


Teilnehmergebühr (inkl. Mittagsimbiss): 80,- EURO;
ATF-/DVG-Mitglieder 65,- EURO; Veterinärreferendare 30,- EURO.

Anmeldung: bis zum 10. Juni 2005 durch Einzahlung der Kursgebühr an
die Tierärztekammer Niedersachsen, Sparkasse Hannover, Kto.-Nr. 419
613, BLZ 250 501 80, Kennwort "Fortbildung Schweinekrankheiten". Die
Überweisung gilt als Anmeldung.

ATF-Anerkennung: 6 Stunden

Anerkennung gemäß § 7 Abs. 2 SchhalthygV zur Fortschreibung der
Fortbildungspflicht: 6 Stunden



 



 

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